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2. Wie der eigensüchtige Wille unter Zuhilfenahme
der staatlichen Rechtsordnung in den Zweck der Gewinnmaximierung mündet

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Nachdem er uns mittels eines Ausflugs in die philosophische Welt der Grundprobleme des menschlichen Daseins über das Ziel betrieblichen Wirtschaftens aufgeklärt hat, belehrt uns der Lehrbuchschreiber, dass die BWL als „dienende“ (ebd.) Wissenschaft, welche den Praktikern der Marktwirtschaft bei ihren schwierigen Entscheidungen mit nützlichen Ratschlägen zur Seite stehen will, die Wirklichkeit ins Auge zu fassen hat:

„Betriebswirtschaftliche Handlungsempfehlungen sind für die zu beratenden Wirtschaftssubjekte nur dann hilfreich, wenn sie sich an den tatsächlichen Zielvorstellungen der jeweiligen Entscheidungsträger orientieren.“ (Ebd.)

Der Mann hat Humor: Mit dem Aufruf an seine Wissenschaft, die hätte die „tatsächlichen Zielvorstellungen“ derer in den Blick zu nehmen, die im Betrieb das Sagen haben, verweist er seine Aussagen über das eigentliche Ziel betrieblichen Wirtschaftens kurzerhand ins Reich der philosophischen Sinnkonstruktionen – aus dem Verkehr ziehen will er sie aber keineswegs. Als rechtfertigende Idee soll die Mär von der menschlichen Bedürfnisbefriedigung, der das betriebliche Wirtschaften dient, schon weiterhin ihren Dienst tun und wird sie, wie wir noch sehen werden, als ein wichtiger Leitfaden der Argumentation auch weiter gebraucht – unbeschadet der Tatsache, dass mit den „Entscheidungsträgern“ nun Subjekte angesprochen sind, denen es womöglich um ganz andere Dinge zu tun ist. Die bringt der Autor ins Spiel, weil es ihn als Vertreter einer Wissenschaft, die unbedingt nützliches Wissen liefern will, dazu drängt, zu versichern, dass man sich in der BWL wirklich nur solche Gedanken über das Wirtschaften der Betriebe machen will, mit denen diejenigen, die einen Betrieb zu managen haben, praktisch etwas anfangen können.

Und? Geht er mit der Frage nach den „tatsächlichen Zielvorstellungen“ endlich zur Befassung mit der Realität über? Von wegen. Statt zu ermitteln, welche Ziele die Entscheidungsträger in so einem Betrieb verfolgen, verwandelt unser Fachmann für Betriebswirtschaft diese Frage unversehens in eine ganz andere, nämlich in die Frage, wie man darüber überhaupt zu „wissenschaftlichen Aussagen“ gelangen kann und welches theoretische Instrumentarium man dafür braucht. Und die beantwortet er wie folgt:

„Wissenschaftliche Aussagen stützen sich immer auf Theoriebildung und Theoriebildung setzt Verallgemeinerung und vereinfachte Abbildung der Wirklichkeit voraus. Zur Theoriebildung werden Modelle entwickelt, die einen Ausschnitt aus der wirtschaftlichen Wirklichkeit (durch einschränkende Grundannahmen) in vereinfachter Form abbilden.“ (Ebd.)

Er klärt darüber auf, dass eine Annäherung an die „wirtschaftliche Wirklichkeit“ ohne „Modelle“, die diese Wirklichkeit „in vereinfachter Form abbilden“, gar nicht möglich ist, dass diese Modelle stets auf „Grundannahmen“ beruhen, und weil das seiner festen Überzeugung nach nicht nur so ist, sondern auch gar nicht anders sein kann, leuchtet ihm auch völlig ein, dass es aufgrund der Vielfalt der möglichen Grundannahmen immer eine Vielzahl der Modelle gibt, mit denen man sich der Wirklichkeit annähern kann – was im Fall seiner Wissenschaft heißt, dass es nicht eine, sondern mehrere Betriebswirtschaftslehren gibt, je nachdem, von welcher „Verhaltensannahme“ über die Motive des „wirtschaftlichen Handelns“ man ausgeht:

„Das Handeln der zu beratenden Wirtschaftssubjekte kann (im Extremfall) von krassem Egoismus oder vom Gedanken der Nächstenliebe und des Teilens geleitet sein.“ (Ebd.)

„Wirtschaftstheoretisch und verhaltenswissenschaftlich orientierte Betriebswirtschaftslehre unterscheiden sich in ihrem Menschenbild: Hier der opportunistische Egoist, dort der solidarische Idealist.“ (Ebd.)

Was er uns über das Vorgehen der Wissenschaft im Allgemeinen und seiner Wissenschaft im Besonderen kolportiert, sind Eingeständnisse der furchtbarsten Art. Denn was soll es heißen, dass man sich die Wirklichkeit in der Weise aneignet, dass man in Gestalt eines Modells ein vereinfachtes Abbild von ihr oder die einem solchen Modell zugrundeliegenden Grundannahmen über sie auf sie anwendet? Das heißt ja wohl, dass man sich von dieser Wirklichkeit ein Bild gemacht und Annahmen über sie aufgestellt hat, bevor man sich mit ihr befasst und auseinandergesetzt hat; woraus zu schließen ist, dass weder Bild noch Annahme das Produkt einer sachlichen Betrachtung sein können. Und wenn die Befassung mit der Wirklichkeit dann nur noch so vonstattengeht, dass ein solcher jeder Objektivität entbehrender Vorbegriff auf sie Anwendung findet, dann mag daraus eine Vielzahl von Theorien entspringen, aber sicher nichts mehr, was den Namen objektive Erkenntnis verdient. Sich beim Urteilen über die Welt von Vorurteilen leiten zu lassen, ist für den Betriebswirt offenkundig keine Schande, vielmehr die in seiner Wissenschaft gängige Regel, und er hält so ein Vorgehen sogar für unabdingbar und geboten und kann sich ein anderes Herangehen an die Wirklichkeit offenbar überhaupt nicht mehr vorstellen. Man erfährt, dass es in der BWL üblich ist, über die Wirklichkeit nach Maßgabe von Menschenbildern nachzudenken, die man bedenkenlos der Welt der gängigen moralischen Vorstellungen entlehnt. Und die damit einhergehende Behauptung, dass so und nicht anders Wissenschaft geht und zu gehen habe, wird von unserem Standardwerk auch wieder ohne jedes Argument einfach dogmatisch zum Mitschreiben so hingesetzt – das sind eben die Standards, nach denen die Wissenschaft tatsächlich zu Werke geht. Dabei versteht es sich gar nicht von selbst, dass eine Wissenschaft, die darüber aufzuklären verspricht, was die Entscheidungsträger in einem Betrieb eigentlich treibt, im nächsten Satz auf den Menschen im Allgemeinen und die Motive, von denen sich der womöglich leiten lässt, zu sprechen kommt. Schließlich nimmt sie damit Abstand von der Untersuchung des Betriebsgeschehens, das die Entscheidungen der Entscheidungsträger doch wohl zum Inhalt haben.

Was die Grundannahmen übers wirtschaftliche Handeln respektive die einschlägigen Menschenbilder im Einzelnen anbelangt, die auf diese Weise als eine weitere Richtschnur des Nachdenkens über die betriebliche Wirklichkeit eingeführt werden, so handelt es sich dabei zum einen um eine ideologische Deutung der sozialen Bestimmung, die der Mensch im bürgerlichen, marktwirtschaftlich verfassten Gemeinwesen aufgeprägt bekommt: Die Figur des vom „Eigennutz“ getriebenen Egoisten verkörpert den Umstand, dass in der Welt des Privateigentums die ökonomischen Interessen, die die Menschen verfolgen, so beschaffen sind, dass sie in lauter Gegensätzen zueinander stehen – zwischen Käufer und Verkäufer, Gläubiger und Schuldner, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Mieter und Vermieter etc.; aber sie verkörpert ihn so, dass dies nicht als gesellschaftliche Natur kenntlich ist, die den Menschen im Kapitalismus auszeichnet, sondern als Natur des Menschen überhaupt erscheint. Tatsächlich handelt es sich bei diesem Bild vom ‚egoistischen Menschen‘ also um ein affirmatives Hirngespinst, das das Wirken des privaten Konkurrenzsubjekts, das die BWL schon auch selbst als Charakteristikum der marktwirtschaftlichen Eigentumsordnung kennt, in eine Natureigenschaft des Menschen schlechthin verfabelt. Dem stellt der moralische Verstand die Fiktion des „solidarischen Idealisten“ entgegen, der „vom Gedanken der Nächstenliebe und des Teilens“ beseelt ist; eine Figur, die in der bürgerlichen Welt Anerkennung genießt, weil sie den Gemeinschaftssinn pur verkörpert, in ökonomischen Dingen aber ganz bestimmt nicht als kompetent gilt; und diese moralische Fiktion wird vorgestellt als die Alternative, die die BWL im Angebot hat.

Der Mann der Wissenschaft ist ersichtlich nicht beschämt darüber, dass in dieser Sphäre moralisierender Vorurteile über den Menschen – der gängigen schlechten oder guten Meinungen über ihn – die unterschiedlichen theoretischen Ausgangspunkte der verschiedenen Schulen seines Fachs, der „wirtschaftstheoretisch und der verhaltenswissenschaftlich orientierten Betriebswirtschaftslehre“, zu verorten sein sollen. Er bewegt sich in ihr wie der Fisch im Wasser, klärt uns darüber auf, dass er sich für die eine und gegen die andere Richtung entschieden hat, und begründet seine Entscheidung damit, dass dem einen Menschenbild mehr Nähe zur Wirklichkeit zu bescheinigen ist als dem anderen. Unter diesem Gesichtspunkt scheidet die „verhaltenswissenschaftlich orientierte“ BWL mit ihrem Bild vom nach „Maximierung des Gemeinnutzes“ (I / S. 6) strebenden Individuum als ernst zu nehmende ökonomische Lehre für ihn aus:

„Die wirtschaftstheoretisch fundierte Betriebswirtschaftslehre [der sich unser Autor zurechnet] hält dieses idealistische Menschenbild für wirklichkeitsfremd.“ (Ebd.)

Was er zum Argument für die eine und gegen die andere ‚Lehre‘ macht, das ist ein Vergleich zwischen dem jeweils zugrundeliegenden Menschenbild und der Welt der Konkurrenz, die jeder vor Augen hat, der in die Welt der Marktwirtschaft blickt. Und bei dem Vergleich ist es wahrlich kein Wunder, dass die von ihm bevorzugte Auffassung vom Menschen, der zufolge „jedes Individuum ... nach maximalem Eigennutz [strebt]“ (ebd.), im Unterschied zur anderen als realistisch erscheint. Schließlich ist dieses Menschenbild der Sphäre der ökonomischen Konkurrenz entlehnt; was es dem Menschen als sein Wesen zuspricht, ist aus ihr herausdestilliert; während es sich bei dem „solidarischen Idealisten“ um einen moralischen Gegenentwurf dazu handelt, weswegen sich der an der Welt der ökonomischen Konkurrenz auch leicht blamieren lässt. Der Wirtschaftstheoretiker braucht zu dem Zweck nur auf die allseits bekannten Gegensätze zwischen „Kunden ... , Lieferanten, Kapitalgebern und Arbeitnehmern“ zu deuten, die „möglichst wenig zahlen“ wollen und „möglichst hohe Zahlungen ... erwarten“ (I / S. 7), und schon ist klar, dass ein solches Bild vom Menschen absolut unrealistisch ist.

Die Prüfung der Wirklichkeitsnähe möglicher Annahmen über die Motive wirtschaftlichen Handelns erweist sich somit als Spiegelgefecht, mit dem der BWL-Lehrmeister unter Berufung auf die Welt der marktwirtschaftlichen Konkurrenz ein Menschenbild ins Recht setzt, das seinerseits so konstruiert ist, dass es diese Welt der Konkurrenz als die der Menschennatur entsprechende und somit als wohlbegründete erscheinen lässt.

Mit dieser zirkulären Spiegelfechterei ist die Einführung in die BWL einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Die BWL hat sich im Namen des Menschen und seines natürlichen Strebens nach Mehrung seines Eigennutzes – der „homo oeconomicus“ (I / S. 6) lässt grüßen! – zur Dienstbarkeit gegenüber den im Betrieb wirklich maßgeblichen Interessen verpflichtet. „Ein ideelles Konstrukt ohne praktische Realisierungschance“ (I / S. 7), wie es die Minderheit der Kollegen mit ihrem auf ein unrealistisches Menschenbild gestützten „Harmoniemodell“ (ebd.) propagiere, will der „wirtschaftstheoretisch fundierte“ (ebd.) Mainstream des Fachs auf keinen Fall abliefern.2)) Und wie die wirklich maßgeblichen Interessen in so einem Betrieb beschaffen sind, darüber macht man sich und anderen nichts vor: Da geht es um das „Rendite-Interesse“ der „Shareholder“, die „Verfügungsrechte“ der „Eigentümer an den Produktionsmitteln“, die „Vorrangstellung der Eigenkapitalgeber“ und das „Ziel der langfristigen Gewinnmaximierung“ (I / S. 7 ff.). Die Herleitung des Gewinnstrebens aus der Menschennatur respektive den Triebkräften des Menschen ist damit perfekt. Für die Gleichsetzungen, die da recht flott vollzogen werden – Nutzenstreben wird mit Eigennutz identifiziert, der Eigennutz mit Gewinninteresse –, braucht die BWL kein einziges Argument zu mobilisieren. Die „wirtschaftstheoretische Fundierung“, die sie reklamiert, besteht schlicht und ergreifend darin, die marktwirtschaftliche Realität zu unterstellen und für sich sprechen zu lassen, in der die Leute in ihrem Materialismus alias ‚Nutzenstreben‘ aufs Geldverdienen festgelegt sind, in der der Nutzen, den die ‚Wirtschaftssubjekte‘ verfolgen, deswegen die Form eines Eigennutzes annimmt, welcher im Gegensatz zu lauter konkurrierenden Privatinteressen steht, und in der die ganze Ökonomie dem Gewinninteresse kapitalistischer Unternehmen untergeordnet ist. Man sieht es doch, lautet ihr Argument, mit dem sie ihren Gleichsetzungen den Schein einer von den gesellschaftlichen Verhältnissen unabhängigen Notwendigkeit verleiht – an den herrschenden gesellschaftlichen Verhältnissen, wohlgemerkt, soll man diese von den gesellschaftlichen Verhältnissen unabhängige Notwendigkeit sehen!

Die Betriebswirtschaftslehre bekennt sich so letztlich in nicht zu überbietender Deutlichkeit dazu, den eigennützigen Interessen der Betriebseigner dienen zu wollen – und achtet dabei umso mehr darauf, dass man ihre Veranstaltung nicht mit parteilichem Denken identifiziert. Vornehm enthält man sich der wertenden Beurteilung der Interessen, in deren Dienst man seine Wissenschaft stellt:

„Die wirtschaftstheoretisch fundierte BWL verzichtet auf eine (ethische) Bewertung unternehmerischer Ziele.“ (I / S. 11)

Die überlässt man den dafür zuständigen Disziplinen der „Theologie und Moralphilosophie“ (I / S. 12).3) Da sind dann auch solche „ethischen Fragen“ (ebd.) gut aufgehoben wie die nach der Grenze zwischen tolerablem Egoismus und vielleicht doch nicht menschennatürlicher Übertreibung desselben; und dahin gehört auch die tiefschürfende Problematisierung eines geldgierigen Suchtverhaltens von Managern und Spekulanten, das womöglich gar zu Wirtschafts- und Finanzkrisen führt. Mit dieser demonstrativen Zurückhaltung in Sachen ‚ethische Bewertung‘ bestehen die Theoretiker der Betriebswirtschaft darauf, dass ihre unbedingte Parteilichkeit für das Interesse der Betriebseigner, das auf die Vermehrung ihres Kapitalvermögens abzielt, gar nichts anderes ist als der wissenschaftlich gebotene Realismus in der Bezugnahme auf eine Wirklichkeit, in der sich nun einmal eigennützige Individuen und keine Altruisten tummeln.

Hat die Menschennatur in der Weise ihren guten Dienst getan und erfolgreich als Berufungsinstanz fungiert, die nicht nur dem ökonomischen Treiben in der Marktwirtschaft seinen höheren rechtfertigenden Sinn verleiht, sondern zugleich auch noch die Wissenschaft adelt, die in ihrer Parteilichkeit für den Kapitalismus nur der Objektivität die Ehre gibt, so geht die Eigenwerbung für den Realismus der Wissenschaft auch über den Verweis auf ganz profane Instanzen:

„Das Shareholdermodell orientiert sich an der Existenz marktwirtschaftlichen Wettbewerbs und an den Vorgaben der geltenden Rechtsordnung...“ (I / S. 7)

Auch so kann man für eine Theorie Überzeugungsarbeit leisten, die sich dem Zweck der professionellen Geldvermehrung verschreibt: Stolz teilt man mit, dass man mit dem Beschluss, den betrieblichen Entscheidungsträgern mit Ratschlägen für die Steigerung ihres Profits zur Seite stehen zu wollen, auf jeden Fall die herrschende ökonomische Ordnung und den Staat, der sie rechtlich verbindlich macht, auf seiner Seite hat. Dass alles Produzieren hierzulande – de facto und von Rechts wegen so eingerichtet – nur als Konkurrenz um den privaten Gewinn existiert, ist daher grundsätzlich nichts, zu dessen Erklärung sich diese Wissenschaft veranlasst sieht, sondern ist bereits die fertige Erklärung, die sie zu bieten hat. Sie findet überhaupt nichts dabei, Dinge wie die Entscheidungs- und Verfügungsmacht von „Shareholdern“ oder „den marktwirtschaftlichen Wettbewerb“ überhaupt „als unabänderliche [!] Gegebenheit [!]“ (I / S. 10) zu akzeptieren. Der schieren Existenz einer Ordnung des privaten Eigentums entnimmt sie die unabweisbare Notwendigkeit zur Selbstverpflichtung des Theoretikers auf die pauschale Parteinahme für diese Ordnung. Auf die Art behandelt sie das durch politische Gewalt zur allgemeinen Lebensbedingung gemachte System der privateigentümlichen Bereicherung wie eine Naturtatsache – und macht absolut „wertfrei“ die erfolgreiche Durchsetzung der Marktteilnehmer, die das Herstellen von Gütern als ihre Gewinnquelle einrichten, zur Prämisse ihrer Modellkonstruktionen und zur positiven Richtschnur ihres „Analysierens“.

Kritik der Betriebswirtschaftslehre

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