Читать книгу Strafsachen im Internet - Andreas Popp, Jörg Eisele - Страница 12
Anmerkungen
ОглавлениеVgl. Gercke ZUM 2002, 283; Marberth-Kubicki StraFo 2002, 277.
So hat etwa das Land Brandenburg Ende 2000 als erstes Bundesland eine bei der Staatsanwaltschaft Cottbus angesiedelte Schwerpunktabteilung zur Verfolgung von „Internetstraftaten“ eingerichtet.
Vgl. hierzu die Dokumentation der Ergebnisse des 27. Strafverteidigertages vom 14.-16.3.2003 in Dresden, StV 2003, 307, 308.
Gleichnamige Gutachten von Sieber.
Die hierzu seit einigen Jahren erstellten „Bundeslagebilder“ sind über das Internetangebot des BKA (www.bka.de) verfügbar.
So jedenfalls Lenn Hynds, Leiter der National High-Tech-Crime-Unit in Großbritannien, zitiert nach Risch/Ujen Kriminalistik 2004, 4, 7.
Vgl. BT-Drucks. 15/350, S. 17.
Vgl. BT-Drucks. 16/3656, S. 13; AnwK-Popp, § 303b Rn. 7.
Der Ausdruck stammt – mit Blick auf den weiter gehenden Begriff des Multimediastrafrechts – von Barton (1999) S. 8.
Barton (1999), S. 8.
Im Einzelnen hierzu Popp (2002), S. 31 ff.
Vgl. hierzu Boese (2000), der alleine diesem Thema eine über 200-seitige Dissertation gewidmet hat.
Eine aktuelle Übersicht hält das Internetangebot des Europarates bereit: http://conventions.coe.int. Zur Umsetzung des materiell-rechtlichen Teils der Konvention vgl. das 41. StÄG v. 7.8.2007.
Vgl. etwa den Rahmenbeschluss 2004/68/JI zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie v. 22.12.2003 (nunmehr ersetzt durch die Richtlinie 2011/93/EU vom 13.12.2011) oder den Rahmenbeschluss 2005/222/JI über Angriffe auf Informationssysteme v. 24.2.2005.