Читать книгу Strafsachen im Internet - Andreas Popp, Jörg Eisele - Страница 12
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Anmerkungen
Оглавление[1]
Vgl. Gercke ZUM 2002, 283; Marberth-Kubicki StraFo 2002, 277.
[2]
So hat etwa das Land Brandenburg Ende 2000 als erstes Bundesland eine bei der Staatsanwaltschaft Cottbus angesiedelte Schwerpunktabteilung zur Verfolgung von „Internetstraftaten“ eingerichtet.
[3]
Vgl. hierzu die Dokumentation der Ergebnisse des 27. Strafverteidigertages vom 14.-16.3.2003 in Dresden, StV 2003, 307, 308.
[4]
Gleichnamige Gutachten von Sieber.
[5]
Die hierzu seit einigen Jahren erstellten „Bundeslagebilder“ sind über das Internetangebot des BKA (www.bka.de) verfügbar.
[6]
So jedenfalls Lenn Hynds, Leiter der National High-Tech-Crime-Unit in Großbritannien, zitiert nach Risch/Ujen Kriminalistik 2004, 4, 7.
[7]
Vgl. BT-Drucks. 15/350, S. 17.
[8]
Vgl. BT-Drucks. 16/3656, S. 13; AnwK-Popp, § 303b Rn. 7.
[9]
Der Ausdruck stammt – mit Blick auf den weiter gehenden Begriff des Multimediastrafrechts – von Barton (1999) S. 8.
[10]
Barton (1999), S. 8.
[11]
Im Einzelnen hierzu Popp (2002), S. 31 ff.
[12]
Vgl. hierzu Boese (2000), der alleine diesem Thema eine über 200-seitige Dissertation gewidmet hat.
[13]
Eine aktuelle Übersicht hält das Internetangebot des Europarates bereit: http://conventions.coe.int. Zur Umsetzung des materiell-rechtlichen Teils der Konvention vgl. das 41. StÄG v. 7.8.2007.
[14]
Vgl. etwa den Rahmenbeschluss 2004/68/JI zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie v. 22.12.2003 (nunmehr ersetzt durch die Richtlinie 2011/93/EU vom 13.12.2011) oder den Rahmenbeschluss 2005/222/JI über Angriffe auf Informationssysteme v. 24.2.2005.