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aa) Content-Provider (Inhalteanbieter)

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Content-Provider ist gemäß § 7 Abs. 1 TMG, wer eigene Inhalte im Internet zur Verfügung stellt.[42] Eigene Inhalte sind einerseits solche, deren geistiger Urheber der Anbieter selbst ist, andererseits Inhalte Dritter, die sich der Content-Provider zu eigen macht, etwa durch das Setzen von Hyperlinks, die auf die entsprechende Website verweisen. Für die Begriffsbestimmungen ist es hierbei gleichgültig, ob es sich um private Angebote, z.B. eine Familienhomepage, handelt, oder ob der Content-Provider kommerziell tätig wird. Es kommt auch nicht darauf an, ob die angebotenen Informationen auf einem eigenen Rechner gespeichert werden, oder ob sich der Content-Provider eines fremden Rechners bedient.[43]

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