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cc) Access-Provider (Zugangsanbieter)

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Der Anbieter, der seinen Kunden lediglich den Zugang zum Netz vermittelt, ist Access-Provider i.S.v. § 8 TMG. bezeichnet. Die Zugangsvermittlung geschieht in der Regel durch die Bereitstellung von lokalen Einwahlknoten, den sogenannten POPs („Points of Presence“), die technisch gesehen als Bindeglieder zwischen dem PC des Nutzers und den Standleitungen des Internets funktionieren, und mit denen der Einstieg ins Netz zum preiswerten Ortstarif ermöglicht wird.[48] Eine inhaltliche Kontrolle der übertragenen Daten findet auf der Ebene des Access-Providing nicht statt.

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