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Katastrophen

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Nachrichten über Unfälle und Katastrophen gehören zum täglichen Leben. Jeder kann von Großbränden, Hochwasser, Chemieunfällen, Stromausfall oder anderen plötzlich auftretenden Gefahren betroffen sein. Für eine umfassende Gefahrenabwehr steht der Bevölkerung ein umfangreiches Hilfeleistungssystem zur Seite. Während Feuerwehr und Rettungsdienst zur alltäglichen Hilfeleistung bereitstehen, unterhalten die Länder den Katastrophenschutz, um Katastrophen und Gefahren unserer technisierten Umwelt begegnen zu können.

Ein Notfall ist eine die Allgemeinheit betreffende Situation, die neben Selbsthilfemaßnahmen des Einzelnen staatlich organisierte Hilfeleistung erforderlich macht.

Eine Gefahrenlage sind Faktoren wie örtliche, zeitliche und klimatisch bedingte Verhältnisse, die auf einen bestimmten Raum zu einer bestimmten Zeit einwirken und aus denen sich ein Zustand, Umstand oder Vorgang ergeben kann, durch dessen Einwirkung ein Schaden an einem Schutzgut entstehen kann.

Eine Katastrophe ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in so ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden, dass die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung und Leitung durch die Katastrophenschutzbehörde zur Gefahrenabwehr tätig werden.

Der Katastrophenfall ist sowohl eine Bezeichnung im staatlichen Katastrophenschutz als auch allgemein bei Sicherheitsbetrachtungen technischer Anlagen und Gebäude von Industrie und Wirtschaft. Erst formalisierte Beschreibungen von Katastrophen erlauben die Planung von wirksamen Alarm- und Sicherheitsmaßnahmen. Durch das Ausrufen eines Katastrophenfalles finden im betroffenen Gebiet die entsprechenden Vorschriften über die Rechte, Pflichten und Einsatzpläne während einer Katastrophe ihre volle Anwendung. Vielfach wird im Fachjargon wie auch in Dokumentationen die Abkürzung K-Fall verwendet.

Das Erklären des Katastrophenfalles ist in Deutschland eine politische Entscheidung und obliegt dem Hauptverwaltungsbeamten (in der Regel der Landrat oder Oberbürgermeister in kreisfreien Städten). Mit Erklärung der Katastrophe gehen die Einsatzleitung und die Kostentragungspflicht auf dessen Behörde über. Ab diesem Zeitpunkt kann von den Ermächtigungen der jeweiligen Landeskatastrophenschutzgesetze Gebrauch gemacht werden.

Die Entscheidung hat immer auch erhebliche finanzielle Folgen. Die Erklärung oder Nicht-Erklärung des Katastrophenfalls kann weitreichende juristische Konsequenzen haben.

Selbstschutz - Handbuch der Vorsorge für den Katastrophenfall

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