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Zivilschutz

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Der „Zivilschutz“ unterscheidet sich definitionsgemäß und vor allem hinsichtlich der staatlichen Zuständigkeiten vom Katastrophenschutz. Das wird zwar häufig verwechselt, es sind grundsätzlich aber unterschiedliche Sachverhalte und Zuständigkeitsbereiche: Der Zivilschutz gehört nach Art. 73 Nr. 1 des Grundgesetzes zur ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes über „die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung“.

Er ist ein Teilbereich der Zivilverteidigung, für die das Bundesministerium des Innern zuständig ist. Der friedensmäßige Katastrophenschutz fällt hingegen gemäß Art. 30, 70 Abs. 1 GG in die Zuständigkeit der Bundesländer.

Private Organisationen, die im Zivilschutz mitwirken, sind:

das Deutsche Rote Kreuz

der Arbeiter-Samariter-Bund

die Johanniter-Unfall-Hilfe

der Malteser Hilfsdienst

die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Soweit weitere Organisationen im Katastrophenschutz mitwirken, sind diese auch in den Zivilschutz eingebunden.

Selbstschutz - Handbuch der Vorsorge für den Katastrophenfall

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