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Warnämter

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Warnämter waren in der Bundesrepublik Deutschland bis in die 1990er Jahre mit der Warnung und Alarmierung der Bevölkerung vor Gefahren im Frieden und Verteidigungsfall betraut. Sie gehörten zum Zivilschutz.

Die Warnämter unterstanden dem Bundesamt für Zivilschutz und fielen wie der gesamte Zivilschutz in den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Sie waren untere Bundesbehörden. Die Warnämter bildeten den Fachdienst „Warndienst“ im erweiterten Katastrophenschutz. Beim Warndienst konnte man als freiwilliger Helfer tätig werden. Eine mehrjährige Verpflichtung wurde als Wehrersatzdienst angerechnet.

Selbstschutz - Handbuch der Vorsorge für den Katastrophenfall

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