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Der nukleare Katastrophenfall

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Der Bund hat im nuklearen Notfallschutz bei der unmittelbaren Gefahrenabwehr, zu denen die Evakuierung als eine mögliche Maßnahme gehört, keine Zuständigkeiten. Der Bund hat allerdings „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen“ sowie die „Radiologischen Grundlagen für Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei unfallbedingten Freisetzungen von Radionukliden“ als radiologische Basis für Entscheidungen über Katastrophenschutzmaßnahmen herausgegeben.

Die zuständigen Länderbehörden haben Zugang zum Entscheidungshilfesystem RODOS, das in der sogenannten RODOS-Zentrale im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betrieben wird. Die Länder können das System entweder selbst nutzen oder die RODOS-Zentrale mit der Durchführung von Rechnungen zu Unfallereignissen beauftragen. In kerntechnischen Notfällen dient RODOS zur Durchführung von Ausbreitungsrechnungen, zur Abschätzung von Umweltkontaminationen und Strahlenexpositionen sowie zur Entscheidungsvorbereitung für Schutzmaßnahmen.

Unfälle in kerntechnischen Anlagen

Die bekanntesten Unfälle in kerntechnischen Anlagen sind die Katastrophe im Kernkraftwerk Tschernobyl vom 26. April 1986 und die Nuklearkatastrophe von Fukushima im Jahr 2011. Neben diesen auch Super-GAU genannten Vorfällen gibt es noch weitere Unglücke, bei denen es zu erheblicher Kontamination und Umweltschäden gekommen ist.

Die INES-Skala wurde von der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) eingeführt, damit eine weltweite Standardisierung in der Meldung von Stör- und Unfällen erlangt wird und sich die Bevölkerung über den Rahmen der radiologischen Auswirkungen eines solchen Vorfalls informieren kann. Da die INES erst Anfang der 1990er Jahre eingeführt wurde, sind nicht alle früheren Ereignisse nach dieser Skala eingestuft.

Selbstschutz - Handbuch der Vorsorge für den Katastrophenfall

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