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Der Hintergrund des Konflikts:
England und Frankreich in Krieg und Frieden (1259–1328)

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DIE FEINDSCHAFT ZWISCHEN den Königreichen England und Frankreich rührte, wie bereits angedeutet, aus den Landansprüchen der englischen Krone in Frankreich, die zwischen 1154 und 1204 ihre größte Ausdehnung erfuhren. Damals herrschten die englischen Könige aus dem Haus Anjou-Plantagenêt über das Angevinische Reich, das auf dem europäischen Festland unter anderem die Normandie, Maine, Anjou, die Touraine, das Poitou und Aquitanien umfasste. Bis zum Jahr 1224 waren, mit der Ausnahme Aquitaniens, alle diese Besitzungen an die französische Krone zurückgefallen: Die Kapetinger hatten sie unter Ausnutzung ihrer lehnsherrlichen Stellung für sich gewonnen.

Allerdings hatten die ‚angevinischen‘ Könige von England in ihren französischen Besitzungen nicht die Landeshoheit inne; vielmehr waren sie ihnen vom französischen König, dessen Vasallen sie dadurch wurden, zum Lehen gegeben. Diese Regelung wurde im Vertrag von Paris bekräftigt, den Heinrich III. von England im Oktober 1259 mit Ludwig IX. von Frankreich schloss. Heinrich verzichtete auf einige seiner Ansprüche, sofern sie bereits verloren gegangene Territorien betrafen, und wurde im Gegenzug als Lehnsinhaber des Herzogtums Guyenne, also im Wesentlichen von Bordeaux, Bayonne und deren Hinter- und Umland, der Gascogne, bestätigt. Zudem wurde ihm die Rückgabe weiterer Gebiete des alten Herzogtums Aquitanien in Aussicht gestellt, unter denen die Saintonge, nördlich der Gironde, sowie das Agenais und Quercy an der östlichen Grenze, dazu Ansprüche in den drei Diözesen Périgueux, Cahors und Limoges den Löwenanteil ausmachten. Da einige dieser Gegenden sich zum Zeitpunkt ihrer Übergabe seit fünfzig Jahren in französischer Hand befunden hatten, waren Grenzverläufe wie Loyalitäten bisweilen zweifelhaft. Eine weitere Schwierigkeit trat auf, als 1279 die Grafschaft Ponthieu, die das Gebiet rund um die Somme-Mündung umfasste, durch Eleonore von Kastilien, die Frau Eduards I., an die englische Krone kam.

Der wichtigste Aspekt des Vertrages von Paris war jedoch, dass er den Vasallenstatus der englischen Könige bekräftigte, wodurch sie sich genötigt sahen, dem französischen König für ihre Besitzungen auf dem Kontinent zu huldigen. Bei Vertragsabschluss 1259 schuf Heinrich III. hierfür den Präzedenzfall, indem er im Garten des Palastes auf der Ile de la Cité, nahe der gerade fertiggestellten Sainte-Chapelle, vor Ludwig IX. in die Knie ging.

Und für das, was er Uns und Unseren Erben geben wird, wollen Wir und Unsere Erben ihm und seinen Erben, den Königen von Frankreich, als Vasallen huldigen, für Bordeaux, Bayonne und die Gascogne, und für alle Lande, die Wir jenseits des Kanals halten […] und Wir wollen sie von ihm zu Lehen nehmen als Angehöriger des französischen Adels und Herzog von Aquitanien.

(VERTRAG VON PARIS, 1259)

Bei jedem Thronwechsel – egal, auf welcher Seite des Kanals – wurde nun eine Huldigung des englischen Monarchen an die Krone Frankreich fällig. Dies geschah 1273, 1285, 1303, 1308, 1320 und 1325 – auch wenn der englische König dabei nicht selten einen gewissen Widerwillen an den Tag legte: war doch er, der als souveräner Herrscher in seinem eigenen Land regierte, als ‚bloßer‘ Vasall in seinen Ländereien auf dem Kontinent gewissermaßen in einer unwürdigen Position, die ihm nur zum Nachteil gereichen konnte. Die französischen Untervasallen der englischen Krone konnten beim französischen König Beschwerde gegen dessen Kronvasallen, ihren unmittelbaren Lehnsherrn, einlegen – woraufhin dieser unter Umständen an den Pariser Hof einbestellt wurde.

Beiderseits des Ärmelkanals entwickelten sich Theorie und Praxis des Königtums im letzten Viertel des 13. Jahrhunderts in rasantem Tempo. Während in England Eduard I. bestrebt war, die Anerkennung seiner Souveränität über Vasallen in Wales und Schottland durchzusetzen, wollte Philipp IV. von Frankreich seine königliche Autorität gleich doppelt behaupten: gegenüber seinen Untertanen im Allgemeinen, insbesondere jedoch mit Blick auf seine mächtigsten Lehnsleute. Dazu gehörte – neben dem Grafen von Flandern, der im nördlichen Frankreich über ein wohlhabendes, städtisch geprägtes Territorium herrschte, das enge Handelsverbindungen mit England vorzuweisen hatte – natürlich der englische König. Genau wie 1202, als der Krieg ausgebrochen war, weil Philipp II. sämtliche französischen Besitzungen Johanns Ohneland beschlagnahmt hatte, so entbrannten Auseinandersetzungen zwischen Philipp IV. und Eduard I. im Jahr 1294, und zwischen Karl IV. und Eduard II. im Jahr 1324, jeweils unter ganz ähnlichen Umständen.

Der Hundertjährige Krieg

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