Читать книгу Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht - Anne Hahn - Страница 292
На сайте Литреса книга снята с продажи.
3.2 Verbreiten
Оглавление48
Ein Verbreiten kann durch intellektuelles oder technisches Verbreiten erfolgen. Der in der Praxis häufigste Fall des intellektuellen Verbreitens ist die Wiedergabe der Äußerung eines Dritten, bspw. als Zitat. Das technische Verbreiten erfolgt ohne gedankliche Beziehung, bspw. durch den Drucker einer Zeitung oder den Grossisten oder Kioskinhaber. Die zivilrechtliche Haftung technischer Verbreiter unterliegt noch weitergehenden Einschränkungen.[134]