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2.1.1 Funktionsweise

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Die Steuerung der einzelnen Hardwarekomponenten (z.B. Demultiplexer, MPEG-Decoder, Descrambler, CICA-Modul,[128] DVD-Laufwerk etc.), die in der Set-Top-Box enthalten und über einen Treiber zugänglich sind, erfolgt über die Betriebssoftware. Zusätzlich muss die Betriebssoftware auch unterschiedliche Arten von Anwendungssoftware (z.B. EPG, Webbrowser etc.) erkennen und diese verschiedenen Anwendungen zeitgleich durchführen können. Um dies zu ermöglichen, stellt die Betriebssoftware eine Schnittstelle bereit, auf die die einzelnen Anwendungen aufgesetzt werden können. Geschieht dies nicht, entsteht ein Kompatibilitätsproblem, das dazu führt, dass die Betriebssoftware nur solche Hard- und Softwareanwendungen unterstützt, die zuvor auf die eigene Programmierung abgestimmt wurden. In diesem Zusammenhang dienen Anwendungs-Programmierschnittstellen (API) bei der Bedienung von Decodern als Kommunikationsoberflächen und mithin als Eintritts- und Ausgangstor von interaktiven Anwendungen, die von digitalen Decodern dargestellt werden können. Das API bestimmt, wie eine in dem Decoder ankommende Information oder Anwendung von der Middleware verstanden und umgesetzt werden kann, so dass der Decoder diese Anwendung mittels des Betriebssystems und der entsprechenden Hardware verarbeiten und letztlich auf dem Fernsehgerät zur Darstellung bringen kann. Ein API ist daher ein wesentlicher Bestandteil einer Middleware und stellt das Bindeglied zwischen einer beliebigen Anwendung und den spezifischen Funktionsweisen des Decoders dar, die die Anwendung umsetzen sollen. Dem API kommt somit in erster Linie eine Vermittlungsfunktion für erweiterte oder interaktive Dienste zu. Hingegen ist für die bloße Wiedergabe von gegebenenfalls verschlüsselten digitalen Rundfunksignalen ein einfacher Decoder ohne Anwendungs-Programmierschnittstelle (sog. zapping-box) ausreichend.[129] Programmanbieter oder Plattformbetreiber entwickeln in der Regel bestimmte Anwendungen (z.B. elektronische Programmführer, abrufbare Zusatzinformationen, Spiele) zur Verarbeitung durch ein API einer bestimmten Middleware (z.B. Open TV, MHP), was zur Folge hat, dass das API einer anderen Middleware (z.B. NDS Media Highway) die in der Anwendung enthaltenen Informationen nicht umsetzen kann, so dass die Anwendung auf dieser Set-Top-Box letztlich nicht zur Darstellung gelangt[130] oder es sogar zu einem Systemversagen der Set-Top-Boxen kommt.[131] Dieses Kompatibilitätsproblem kann grundsätzlich auf verschiedene Arten gelöst werden. Einerseits besteht die Möglichkeit des sog. re-authoring, andererseits kann durch die Normierung eines einzigen API das Ziel der Interoperabilität aller Endgeräte sichergestellt werden. Im Fall des re-authoring wird eine Anwendung jeweils an die verschiedenen APIs angepasst, die von den Betreibern der Übertragungsplattformen (Satellit, Kabel, Terrestrik, DSL) eingesetzt werden, bzw. in den Decodern vorhanden sind. Dies erfordert grundsätzlich einen erhöhten Aufwand an Programmierungsarbeit.

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Im Gegensatz hierzu kann Interoperabilität grundsätzlich auch mittels einer Standardisierung der APIs in allen Empfangsgeräten hergestellt werden. Die Festlegung auf einen europäisch genormten API-Standard – beispielsweise MHP[132] – beseitigt jedoch nicht alle Kompatibilitätsprobleme, da die Notwendigkeit eines – wenngleich reduzierten – re-authoring bestehen bleibt. Denn bei der Implementierung eines API in eine Set-Top-Box treten herstellerspezifische Abweichungen auf, die nur durch ein entsprechendes re-authoring vollständig beseitigt werden können.[133]

Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht

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