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1.1.1 Erste Reformstufe: Besserstellung der leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen

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In der ersten Reformstufe steigt das Schonvermögen für Bezieherinnen von SGB XII Leistungen von 2 600 auf 5 000 Euro (BMAS, 2018, S. 71). Der Einkommensfreibetrag wurde um 260 Euro gesteigert, der Vermögensfreibetrag spürbar erhöht, d. h. finanzielle Entlastungen für die Betroffenen wurden unverzüglich umgesetzt.

Pflege von Menschen mit geistigen Behinderungen

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