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1.2.1Träger der sozialen Sicherung

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Man unterscheidet die Träger der sozialen Sicherung nach öffentlichen und privaten Trägern.

Öffentliche Träger sind:

•Bund

•Länder

•Gemeinden und Gemeindeverbände (= Kreise)

•Sozialversicherungsträger, die ihre Aufgaben im Wege der Selbstverwaltung wahrnehmen, z. B. die Träger der Kranken- und Rentenversicherung und Berufsgenossenschaften

Die Zahl der privaten Träger in Deutschland ist sehr hoch, weshalb hier keine vollständige Aufzählung erfolgen kann. Zu den privaten Trägern gehören u. a.:

•Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände

•Kirchen und Religionsgemeinschaften

•Verbände der freien Wohlfahrtspflege, z. B. Caritas, AWO

•Hilfsorganisationen

Insbesondere die Kirchen, Religionsgemeinschaften und Verbände der freien Wohlfahrtspflege nehmen viele Aufgaben wahr, die sonst der Staat übernehmen müsste. So sind sie z. B. häufig Träger von Krankenhäusern, Kindergärten, Altenheimen, Jugendeinrichtungen usw.

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