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1.3.3Besondere Teile des SGB im Überblick

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Mit der Einführung des Bundessozialhilfegesetzes und der Arbeitslosenhilfe, jetzt SGB II und SGB XII, wurden die vorerst letzten Gesetze in das Sozialgesetzbuch eingeführt. Es gibt jedoch noch mehrere Gesetze, die Bestandteil des Sozialgesetzbuchs sein sollen. Bis zu deren Einpflege in die Systematik des Sozialgesetzbuchs gelten diese durch die Übergangsvorschrift des § 68 SGB I als besondere Teile des SGB.

Zu diesen Gesetzen gehören u. a. das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), das Bundeskindergeldgesetz (BKGG), das Wohngeldgesetz (WoGG), das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sowie das Bundeselterngeldgesetz (BEEG).

Nach derzeitigem Stand wird das nächste Sozialgesetzbuch das Buch Nummer XIV. Dieses soll Regelungen im Bereich der Opferentschädigung enthalten. Da die soziale Entschädigung derzeit neu geregelt wird, ist dieses Sozialgesetzbuch noch nicht in Kraft getreten.

Ausgelassen wird bei der Nummerierung des Sozialgesetzbuchs die Nummer XIII. Da es sich beim SGB XIV um Regelungen zur Entschädigung von Opfern von Gewalttaten handeln wird, baten Opferverbände, die Zahl XIII auszulassen, da diese Zahl abergläubig mit Unglück in Verbindung gebracht werden kann.

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