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Universalmonarchie (Monarchia universalis) Im 16. und 17. Jahrhundert war in Europa die Idee der Universalmonarchie weit verbreitet. Dabei handelte es sich um eine aus dem Mittelalter übernommene, auf römisch-christlichen Traditionen fußende Vorstellung großräumiger politischer Ordnung, die in vielen Varianten in Erscheinung trat. Im Kern war eine übergreifende Form von Herrschaft gemeint, die einem Universalmonarchen einen äußerst disparat definierten Führungsanspruch gegenüber allen anderen Herrschern in einigen Bereichen des politisch-sozialen Lebens zugestand. Dies betraf meist: Schutz der Christenheit, Friedenssicherung, Streitschlichtung zwischen verfeindeten Fürsten sowie – sehr sanft – Gesetzgebung und Rechtsprechung. Es gab jedoch auch die Ansicht, dem Universalmonarchen gebühre die Vorrangstellung einzig in der Würde. Unklar waren die räumlichen Dimensionen, denn der Begriff konnte sich ebenso auf die gesamte Christenheit beziehen, wie auf die drei alten Kontinente (Europa, Asien, Afrika) oder das Territorium des Römischen Reichs. Die Idee der Universalmonarchie war im Mittelalter fast ausschließlich positiv besetzt, bis sich dies im Laufe des 16. Jahrhunderts wandelte. Vor allem Franzosen, Engländer und Niederländer sowie die protestantischen Reichsfürsten wollten sich nicht unterordnen. Sie warfen den Habsburgern vor, ein Universalreich errichten und alle anderen unterdrücken zu wollen, nutzten das Argument aber auch propagandistisch-diffamierend.

Das Spanische Imperium

Für die imperialen Dimensionen des Herrschaftskomplexes der spanischen Habsburger sind die Gebiete in der Neuen Welt maßgeblich verantwortlich, die im Rahmen des Kolonialismus einverleibt wurden. Die Initialzündung dafür war 1492 die Entdeckung Amerikas durch Christoph Kolumbus (1451–1506) im Namen Ferdinands von Aragon und Isabellas von Kastilien. In den folgenden 100 Jahren brachten die Spanier Gebiete unter ihre Oberhoheit, die in der Nord-Süd-Ausdehnung 8.000 km umfassten, darunter weite Teile Süd- und Mittelamerikas, der Karibik sowie Regionen der heutigen USA. Als Philipp II. die Regierung übernahm, war die Phase der großen territorialen Expansion allerdings vorbei, denn in Patagonien, den Tiefländern des Amazonas sowie im Norden Mexikos stieß man auf extrem schwierige klimatische Verhältnisse. In einigen Grenzregionen ging die autochthone Bevölkerung sogar in die Offensive. Der König erließ deshalb 1573 eine umfassende „Regelung zur Entdeckung, Neubesiedlung und Befreiung Westindiens“, die nur mehr begrenzt Eroberungen zuließ. Allerdings gelang dem Habsburger mit der Gründung der ersten Dauerniederlassung auf Cebu 1565 (1571 Verlegung nach Manila) die feste Eingliederung zumindest des nördlichen Teils der nach ihm benannten Philippinen (Islas las Felipinas), die bereits unter Karl V. entdeckt worden waren. Der südliche, muslimische Teil des Archipels sollte hingegen nie vollständig unterworfen werden.

Aus imperialer Perspektive besonders bedeutend war der Erwerb Portugals nach dem Tod dessen Königs Sebastião (1554/57–1578). Philipp II., der mit dem Portugiesen verwandt war, setzte sich in den anschließenden Erbfolgestreitigkeiten durch und wurde 1580/81 Herrscher über das Land und dessen weltumfassendes Kolonialreich, das sich im Wesentlichen aus strategisch günstig gelegenen Militär- und Handelsstützpunkten in Südostasien, an der Küste Afrikas und Indiens sowie aus Portugiesisch-Brasilien zusammensetzte. Der Habsburger musste den Portugiesen bei Regierungsantritt allerdings ein hohes Maß an Autonomie gewähren, sonst hätten ihn diese nicht als König akzeptiert, weshalb die beiden Imperien politisch nur locker verbunden blieben, während sie sich auf wirtschaftlicher und kultureller Ebene annäherten und die Außenpolitik koordiniert wurde. Bei seinem anlässlich der Eingliederung gehaltenen Einzug in Lissabon ließ sich Philipp II. als Weltherrscher feiern. Schmerzhaft war daher der Verlust des Portugiesischen Imperiums, das 1640 seine Trennung proklamierte und diese anschließend in einem 28 Jahre dauernden Unabhängigkeitskampf mit Erfolg behauptete (Kap. II.6). Das spanische Kolonialreich blieb bis zur politischen Dekolonisation bestehen, die hier an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert einsetzte und 1898 mit der Entlassung Kubas in die Unabhängigkeit endete.

Die Habsburger Reiche 1555-1740

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