Читать книгу Agenda 2020 - Was jetzt zu tun ist! - Bert Rürup - Страница 6
Was zu tun ist
Оглавление1 Aktuell sind aus dem energiepolitischen Zieldreieck (i) Klima- und Umweltverträglichkeit, (ii) Versorgungssicherheit und (iii) Bezahlbarkeit lediglich für das erste Ziel messbare, quantitative Vorgaben definiert worden, die den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energie sowie die CO2-Einsparziele definieren. Für die Ziele Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit gibt es keinerlei Vorgaben, die eine Zielerfüllung überprüfbar machen. Damit die beiden letzteren Ziele als gleichrangig behandelt werden, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, sollten auch hier Ziele definiert werden, welche die Expertenkommission zum Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ überprüfen kann.
2 Die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sollte so schnell wie möglich (d.h. spätestens ab dem 1.1.2015) auf eine (a) möglichst technologieneutrale und (b) an Marktpreisen orientierte Förderung mit einer verpflichtenden Direktvermarktung für sämtliche Neuanlagen umgestellt werden. Dies bedeutet, dass die Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien sich selbst um die Vermarktung des von ihnen erzeugten Stroms zu kümmern haben. Ob dies im Rahmen eines verpflichtenden Marktprämienmodells, eines Ausschreibungssystems mit Direktvermarktung oder eines Quotenmodels erfolgt, ist zunächst zweitrangig, solange die Pflicht zur Direktvermarktung besteht und der Fördermechanismus möglichst technologieneutral ist. Durch eine an Marktpreisen orientierte Förderung wird ein Anreiz gesetzt, möglichst werthaltigen Strom (in Hochlastphasen) zu produzieren und nicht einfach möglichst viel, selbst wenn die Preise im Keller (oder sogar negativ) sind. Dies bedeutet, dass die Anreize steigen, zum einen in Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren zu investieren, die auch in Hochpreisphasen produzieren können, zum anderen Speicher zu entwickeln.
3 Auch ist eine weitere Ausdifferenzierung der Förderung nach Technologien und Anlagengrößen nach über 20-jähriger technologiespezifischer Förderung aller Technologien nicht länger geboten. Nur durch Wettbewerb im Grünstrombereich kann eine Überförderung einzelner Technologien zu Lasten der Stromverbraucher verhindert werden. Eine wesentliche Ineffizienz des EEG besteht aktuell darin, dass durch die technologiespezifische Förderung in der Vergangenheit ein sehr teurer und ineffizienter Technologiemix im Grünstromsektor entstanden ist, da die teuerste Technologie (Photovoltaik) mit den höchsten Renditen gesegnet wurde. Eine technologieneutrale Förderung hingegen garantiert, dass die günstigste grüne Technologie die höchsten Renditen erhält und somit am stärksten ausgebaut wird, sodass die Kosten für grünen Strom sinken.
4 Zwischen dem Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und dem Europäischen Emissionshandelssystem ist eine automatische Rückkopplung zu schaffen, damit der Klimaschutzeffekt des EEG nicht verpufft. Aktuell wächst der CO2-Ausstoß in Deutschland, seit 2009 hat es in Deutschland keinen Rückgang des CO2-Ausstoßes gegeben. Dies liegt an dem Nebeneinander von EEG und Europäischem Emissionshandelssystem. In der Stromproduktion in Deutschland nicht genutzte Emissionsrechte können EU-weit und branchenübergreifend weiterverkauft werden. Eine Kopplung zwischen EEG und EU Emissionshandel ist daher zentral, damit das EEG eine klimaschützende Wirkung entfalten kann.
5 Die Netzentgeltregulierung sollte grundlegend reformiert werden, wie dies im Koalitionsvertrag im Grunde auch angelegt ist. Wichtig ist zum einen, eine generelle Leistungskomponente im Netzentgelt (Grundgebühr oder Leistungspreis) einzuführen, zum anderen die Stromerzeuger geographisch differenziert an den Kosten der Netzinfrastruktur und des Netzbetriebs zu beteiligen (z.B. über eine sog. G-Komponente). Die Kosten des Netzausbaus und -betriebs werden aktuell voll auf die Stromverbraucher überwälzt. Die Einführung eines fixen Leistungspreises ist sinnvoll, da aktuell immer mehr Stromverbraucher beginnen, selbst Strom zu erzeugen (z.B. in Blockheizkraftwerken), um so EEG-Umlage, Steuern und Netzentgelte in dem Maße zu sparen, indem sie selbst produzieren. Da die Kosten für das Netz jedoch weitgehend fix sind, müssen dann die verbleibenden Stromverbraucher immer mehr bezahlen. Es kommt zu einer Entsolidarisierung, der begegnet werden kann, indem jeder Anschluss sich zumindest durch einen fixen Betrag an den Kosten der Netzbereithaltung beteiligt. Darüber hinaus ist eine geographische Differenzierung der Netzentgelte sinnvoll, sodass die verbrauchsnahe Einspeisung von Strom mit geringeren Netzentgelten „belohnt“ wird, während eine verbrauchsferne Einspeisung mit höheren Netzentgelten belastet werden sollte. So werden Anreize für eine möglichst verbrauchsnahe Erzeugung gesetzt, sodass der Netzausbaubedarf perspektivisch reduziert werden kann.