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2.2 Spezielle Leistungs- und Erlösbegriffe

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Neben der Kostenrechnung wird auch die Leistungsrechnung in der Literatur inzwischen deutlich differenzierter betrachtet, im allgemeinen betriebswirtschaftlichen Schrifttum neben der Leistungsrechnung auch von der Erlösrechnung gesprochen.49 Im Bereich des Krankenhauses entsteht aus der klassischen Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) eine KLEE – eine Kosten-, Leistungs-, Erlös- und Ergebnisrechnung.50 Im Rahmen dieses Buches ist mit der Kosten- und Leistungsrechnung bzw. der KLR immer eine KLR i.w.S. inkl. der Erlös- und Ergebnisrechnung angesprochen.

Für die Zwecke dieser Rechnung werden neutrale von den unternehmerischen Erträgen unterschieden. Analog zu den unternehmerischen Aufwendungen stellen die unternehmerischen Erträge die Leistungen als Ergebnis der geplanten Leistungserstellung und -verwertung dar. Es handelt sich um die mit den Absatzpreisen bewertete, abgesetzte Leistungsmenge. Nach Kilger ist der Erlös als Nettomarktwerkt der innerhalb einer Periode abgesetzten Wirtschaftsgüter (Verkaufspreis abzüglich aller Erlösschmälerungen, zuzüglich der Erlöse aus neutralen Geschäftsfällen). Folgende Abgrenzung analog zu Aufwendungen und Kosten ist daraus resultierend möglich:51 Der neutrale Ertrag geht nicht in die K<KLR der Unternehmung ein.

Die kalkulatorischen Leistungen lassen sich – ebenso wie die kalkulatorischen Kosten – in Anders- und Zusatzleistungen differenzieren. Stehen den Andersleistungen Erträge in anderer Höhe gegenüber (z. B. selbsterstellte verkaufte Patente, deren Erstellung unregelmäßig anfällt) sind Zusatzleistungen dadurch gekennzeichnet, dass ihnen überhaupt keine Erträge gegenüberstehen. Hier handelt es sich beispielsweise um selbsterstelle Patente, die in der Unternehmung genutzt, aber nicht rechnerisch berücksichtigt werden.

Die Leistung in der Dienstleistungsunternehmung Krankenhaus besteht primär in der Kuration des Gesundheitszustandes der Patienten. Diese Primärleistung ist jedoch nicht qualitativ messbar und eignet sich daher nur schwer als Zurechnungsobjekt für Kosten und Preise. Die Leistung im Krankenhaus wird daher mit der Summe der sogenannten Sekundärleistungen als Ergebnis der Betriebsmittelkombination gemessen. Dazu zählen die pflegerischen, diagnostischen und therapeutischen Leistungen sowie die Versorgungsleistungen und die Verweildauer. Spricht man im Krankenhaus von der Leistungsrechnung, verbindet man hiermit in erster Linie die Mengenrechnung. Für die Wertleistung wird der Erlösbegriff verwandt.

Die typische Tätigkeit eines Krankenhauses ist nach Eichhorn in Form eines zweistufigen Leistungserstellungsprozesses charakterisiert.52 Nach diesem ist die Primärleistung eines Krankenhauses die Verbesserung des Gesundheitszustandes der Patienten. Neben der stationären Versorgung eines Krankenhauses zählt die ambulante Versorgung ebenfalls zu den Leistungen im Sinne des Betriebszwecks eines Krankenhauses. Diese Aussage steht zwar in Konkurrenz zur grundsätzlichen Definition der Krankenhausleistungen des KHG, die auch die Unterbringung sowie die Versorgung des Patienten beinhaltet, ist aber die eigentlich logische Folge aus dem Betriebszweck.53

34 Kap. II 1

35 Zu den folgenden speziellen Kostenbegriffen vgl. insbesondere Hummel, S., Männel, W.: Kostenrechnung Bd. 1, a. a. O., S. 96ff., Haberstock, L. bearbeitet von Breithecker, V.: Kostenrechnung I, 12. Aufl., Berlin 2005, S. 56ff.

36 Vgl. Riebel, P.: Einzelkosten und Deckungsbeitragsrechnung, 7., überarb. Aufl., Wiesbaden 1994, S. 36ff.

37 Hummel, S., Männel, W.: Kostenrechnung Bd. 1, a. a. O., S. 99

38 Kap. II 4

39 Vgl. Hummel, S., Männel, W.: Kostenrechnung Bd. 2, Moderne Verfahren und Systeme, 3.Aufl., Wiesbaden 1983, S. 51

40 Kap. II 5.2

41 Die Abgrenzung zwischen Kapazität und Betriebsbereitschaft wird so vorgenommen, dass Kapazität die maximal mögliche »Betriebsbereitschaft« bezeichnet.

42 Der unklare Inhalt des Begriffes »kurzfristig« führt immer wieder zu Problemen, wenn es um konkrete Aussagen geht, welche Kosten im Einzelnen als fix zu betrachten sind. Das Problem lässt sich dadurch lösen, dass man die Fristigkeit konkret angibt. Hummel/Männel unterscheiden in diesem Sinne Bereitschaftskosten verschiedener Bindungsintervalle. Vgl. Hummel, S., Männel, W.: Kostenrechnung Bd. 2, a. a. O., S. 64f.

43 Vgl. Gutenberg, E.: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, 1. Bd.: Die Produktion, 22. Aufl., Berlin 1976, S. 342f.

44 Hummel, S., Männel, W.: Kostenrechnung Bd. 1, a. a. O., S. 116

45 Vgl. Hummel, S.: Entscheidungsorientierter Kostenbegriff, Identitätsprinzip und Kostenzurechnung in: ZfB, 53. Jg. (1983), S. 1204f.

46 Vgl. Haberstock, L. bearbeitet von Breithecker, V.: Kostenrechnung I, Berlin 2005, S. 172–177., Hummel, S., Männel., W.: Kostenrechnung Bd. 1, a. a. O., S. 112ff.

47 Hummel, S., Männel, W.: Kostenrechnung Bd. 1, a. a. O., S. 114

48 Kap. IV 3.2.2

49 Vgl. zu Leistungs- und Erlösrechnung u. a. Wöhe, G.: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 23. vollständig überarbeitete Auflage, München 2008, Verlag Franz Vahlen GmbH und zum Performance Management u. a. Horvárth und Gleich (2016)

50 Vgl. dazu u. a. Zapp (2016): Kosten-, Leistungs-, Erlös- und Ergebnisrechnung im Krankenhaus, S. 20ff.

51 Vgl. Kilger, W. (2012) Einführung in die Kostenrechnung, 13. durchgesehene Auflage. Wiesbaden: Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH. bzw. Hesse, S., Boyke, J. & Zapp, W. (2013): Innerbetriebliche Leistungsverrechnung im Krankenhaus, Wiesbaden: Springer Gabler

52 Vgl. Eichhorn, S. (2008): Krankenhausbetriebliche Grundlagen, in: Schmidt-Rettig, B. & Eichhorn, S. (Hrsg): Krankenhaus-Managementlehre, S. 81–82, Stuttgart: Kohlhammer

53 Allerdings spiegelt sich dieser Betriebszweck nicht in dieser logischen Form im gesetzlichen Auftrag wider, da es im Gesundheitssystem der Bundesrepublik Deutschland eine klare Trennung zwischen stationärer und ambulanter Versorgung gibt. Vgl. u. a. § 39 SGB V. Aufgeweicht wird diese Trennung aber insbesondere durch die §§ 116 und 115b SGB V.

Kosten- und Leistungsrechnung in Krankenhäusern

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