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2.4.4 Stationäre/teilstationäre Leistungen

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Eine Abgrenzung stationärer von teilstationären Leistungen nimmt das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 04.03.2004 vor (AZ.: B 3 KR 4/03R). Bei stationären Leistungen ist der Patient ununterbrochen, also Tag und Nacht, in der Klinik. Bei teilstationären Leistungen verbringt der Patient entweder nur den Tag (Tagesklinik) oder die Nacht (Nachtklinik) in der Einrichtung. Die Behandlung erfolgt jedoch regelmäßig nicht im Rahmen eines einzigen Tagesaufenthalts im Krankenhaus, sondern vielmehr erstreckt sich die teilstationäre Behandlung regelmäßig über einen längeren Zeitraum. Hierbei wird auf die medizinisch-organisatorische Infrastruktur des Krankenhauses zurückgegriffen, eine ununterbrochene Anwesenheit des Patienten im Krankenhaus ist allerdings nicht erforderlich.

Grundlagen des Krankenhausmanagements

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