Читать книгу Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung - Christian Laustetter - Страница 156
b) Notstandshandlung aa) Einwirkung auf eine nicht die Gefahr hervorrufende fremde Sache
ОглавлениеP hat vorliegend die Vase beschädigt und damit auf sie als fremde Sache eingewirkt, von der die Gefahr nicht ausging.