Читать книгу Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung - Christian Laustetter - Страница 156

b) Notstandshandlung aa) Einwirkung auf eine nicht die Gefahr hervorrufende fremde Sache

Оглавление

P hat vorliegend die Vase beschädigt und damit auf sie als fremde Sache eingewirkt, von der die Gefahr nicht ausging.

Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung

Подняться наверх