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I. Gesetzgebungskompetenz
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Die Gesetzgebungskompetenz für die Umsatzsteuer liegt nach Art. 105 Abs. 2 GG beim Bund, weil diesem das Aufkommen der Steuer zum Teil zusteht (s. dazu Rn 51 f). Von der Gesetzgebungskompetenz hat der Bund durch Erlass des UStG Gebrauch gemacht.
§ 1 Einleitung › E. Zuständigkeiten und Rechtsquellen › II. Verwaltungshoheit