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Fall 1 Integration? Nein, danke!
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Der EU-Mitgliedstaat Alonien (A) teilt der Europäischen Union (EU) gemäß Art. 50 Abs. 2 S. 2 EUV mit, dass er aus der Europäischen Union auszutreten beabsichtigt. Erörtern Sie die Bedeutung dieser Entscheidung und beantworten Sie dabei im Einzelnen die folgenden Fragen:
1) | Welche Art von wirtschaftlicher Integrationsgemeinschaft stellt die Union dar und welche Elemente wirtschaftlicher Integration umfasst diese? |
2) | Wie hat sich die europäische Wirtschaftsintegration inner- und außerhalb der Union historisch entwickelt? |
3) | Welche unions- und wirtschaftsvölkerrechtlichen Regeln würden zwischen der Union und A im Hinblick auf die wirtschaftlichen Beziehungen unter der Annahme gelten, dass eine vertragliche Regelung der zukünftigen Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Union und A nicht erreicht wird? |
4) | Welche Art von Abkommen zur Regelung der zukünftigen Beziehungen zwischen der Union und A sind vorstellbar? Welche unions- und wirtschaftsvölkerrechtlichen Voraussetzungen sind dabei zu beachten? Welche Vor- und Nachteile bieten die einzelnen Möglichkeiten? |
5) | Wie wirkt sich der Austritt aus der Union auf bilaterale Investitionsschutzverträge von A aus, die a) mit anderen Mitgliedstaaten der Union geschlossen worden sind? b) mit Staaten außerhalb der Union geschlossen worden sind? |