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III. Zusammenfassung

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Die Union hat mit dem Binnenmarkt, dessen Fundament eine Zollunion ist, einen über die mitgliedstaatlichen Grenzen hinweg gemeinsamen Markt errichtet, in dem neben dem Waren- und Dienstleistungshandel auch die wesentlichen Produktionsfaktoren vollumfänglich liberalisiert sind. Ein Wettbewerbsregime schützt zudem den freien Wettbewerb innerhalb der EU. Einen weiteren weitreichenden Integrationsschritt haben einige Mitgliedstaaten mit der Einführung des Euro als gemeinsame Währung und der damit verbundenen Währungsunion gemacht. Im Hinblick auf die Wirtschaftspolitik beschränkt sich die Union allerdings auf eine wirtschaftspolitische Koordinierung.

Klausurenkurs im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht

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