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Aspekt 4 – Der Transitflughafen

Der Trend in der interkontinentalen Luftfahrt geht zwar seit einigen Jahren verstärkt zu Direktverbindungen ohne Umsteigen an den großen Flughafen-Drehkreuzen dieser Welt. Dennoch erfordern einige Verbindungen ab Deutschland oder unseren Nachbarländern, beispielsweise nach Australien und Neuseeland, weiterhin ein Umsteigen an einem Transitflughafen. Außerdem sind preissensible Reisende bereit, Umsteigeverbindungen mit einem längeren Transitaufenthalt in Kauf zu nehmen, wenn dafür der Ticketpreis im Vergleich zu schnelleren Verbindungen niedriger ist.

Obwohl immer mehr Langstreckenverbindungen angeboten werden, gibt es etwa zwischen Mitteleuropa und Australien oder Neuseeland bis heute keine Nonstopflüge. Ob diese aus Gründen des Klimaschutzes überhaupt erstrebenswert sind, thematisiere ich unter Aspekt 5 – Die Flugstrecke. Die Wahl des Transitflughafens kann natürlich ähnlich wie die Wahl des Abflughafens erfolgen. Allerdings haben Sie bei einem Charterflug keinen Einfluss darauf, wo die Zwischenlandung stattfindet. Wie es um das Verhältnis zwischen Flughafen und Anrainern im außereuropäischen Ausland gestellt ist, Stichwort Lärmschutz, dürfte ebenfalls schwierig zu ermitteln sein, genauso wie die Kalkulation staatlicher Beihilfen oder von Verspätungen. Daher können hier nur indirekte Überlegungen angestellt werden, die beispielsweise Rückschlüsse auf die soziale Nachhaltigkeit erlauben. Die Nichtregierungsorganisation Freedom House{11} erstellt jährlich eine „Freedom-in-the-World“-Karte{12}. Auf dieser Liste gibt es aktuell drei Kategorien: „Free“ (frei), „Partly Free“ (partiell frei) und „Not Free“ (nicht frei) – je nach dem, inwieweit der liberal-demokratische Ansatz gelebt wird. Möchte man ausschließen, in einem „nicht freien“ Land zu landen, lohnt sich ein Blick auf diese Liste.

Auf den ersten Blick scheint diese Vorgehensweise vielleicht ein hehres Ziel zu sein. Wenn man nicht nach den Moral- und Wertevorstellungen des Transitlandes lebt, kann aus dem hehren Ziel jedoch schnell ein Ausschlusskriterium werden. Im Zweifelsfall sollten Sie die Länderseiten des Auswärtigen Amts{13} konsultieren. Dort findet sich in den Reise- und Sicherheitshinweisen der Bereich „Reiseinfos“, in dem auf die rechtlichen und/oder sozial „gelebten“ Unterschiede im Vergleich zu Mitteleuropa hingewiesen wird. Allgemeine Hinweise für LGBTIQ finden sich ebenfalls auf den Seiten des Auswärtigen Amts. Dort heißt es: „Lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, intersexuelle und queere Reisende können im Ausland auf besondere Herausforderungen treffen. Gesetze und Einstellungen der Gesellschaft in einigen Ländern können Ihre Sicherheit erheblich beeinträchtigen. Der Rechtsschutz ist von Land zu Land unterschiedlich. In vielen Ländern wird die gleichgeschlechtliche Ehe nicht rechtlich anerkannt. Mehr als siebzig Länder halten einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen für ein Verbrechen, das mitunter mit schweren Strafen verbunden ist.“{14}

Die Empfehlung, die Seiten des Auswärtigen Amts zu konsultieren, gilt auch für Reisende, die regelmäßig Medikamente einnehmen. Im Bereich „Einreise und Zoll“ finden sich gegebenenfalls entsprechende Hinweise. In manchen Ländern gelten Medikamente, die bei uns verschreibungspflichtig sind, zumindest als anmeldepflichtig. Im schlimmsten Fall werden sie am Transitflughafen als Drogen definiert, deren Einfuhr verboten ist. Übrigens können diese Regelungen auch dann gelten, wenn Sie sich lediglich im Transitbereich des jeweiligen Flughafens befinden und gar nicht in das Transitland einreisen.

Mit Bedacht fliegen kann die Wahl des Transitflughafens beeinflussen, möchte man in einer liberalen Demokratie zwischenlanden. Entsprechen die persönlichen Wertevorstellungen nicht denen des Transitlandes oder ist die Mitnahme von Medikamenten notwendig, sollten die Seiten des Auswärtigen Amts vor der Buchung konsultiert werden.

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