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Оглавление2. Teil Grundlagen des öffentlichen Baurechts › A. Begriff des Baurechts
A. Begriff des Baurechts
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Unter dem Begriff des Baurechts im weiteren Sinn werden diejenigen Vorschriften des Privat- und des Verwaltungsrechts verstanden, die Art und Ausmaß der baulichen Nutzung eines Grundstücks, die Ordnung der Bebauung und die Rechtsverhältnisse der an der Erstellung eines Bauwerkes Beteiligten regeln.[1]