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2. Teil Grundlagen des öffentlichen Baurechts › A. Begriff des Baurechts

A. Begriff des Baurechts

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Unter dem Begriff des Baurechts im weiteren Sinn werden diejenigen Vorschriften des Privat- und des Verwaltungsrechts verstanden, die Art und Ausmaß der baulichen Nutzung eines Grundstücks, die Ordnung der Bebauung und die Rechtsverhältnisse der an der Erstellung eines Bauwerkes Beteiligten regeln.[1]

Baurecht Baden-Württemberg

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