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2. Aktiver Bestandsschutz
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Durch den aktiven Bestandsschutz kann dem Eigentümer das Recht zukommen, eine vormals baurechtlich legale bauliche Anlage auch nach Eintritt der Änderung der Rechtslage in ihrer Nutzung zu ändern, sie zu erweitern bzw. einen Ersatzbau zu errichten.[12]
2. Teil Grundlagen des öffentlichen Baurechts › E. Bestandsschutz › III. Grundlagen des Bestandsschutzes