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V. Voraussetzungen und rechtliche Zulässigkeit des aktiven Bestandsschutzes
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Der aktive Bestandsschutz eröffnet, im Gegensatz zum passiven Bestandsschutz, der darauf abzielt Eingriffe in einen vorhandenen Bestand abzuwehren, die Möglichkeit der Veränderung und Erweiterung des vorhandenen Bestandes.[32] Der aktive Bestandsschutz kann daher als Anspruchsgrundlage für die Genehmigung baulicher Anlagen dienen.
Es ist zwischen dem einfach-aktiven und dem qualifiziert-aktiven Bestandsschutz zu unterscheiden.