Читать книгу Baurecht Baden-Württemberg - Christoph Wassermann - Страница 77
a) Der qualifizierte Bebauungsplan, § 30 Abs. 1 BauGB
Оглавление99
Ein qualifizierter Bebauungsplan liegt vor, wenn ein Bebauungsplan die in § 30 Abs. 1 BauGB genannten vier Mindestvoraussetzungen erfüllt:
Er muss Festsetzungen über
1. | die Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §§ 1 ff. BauNVO) |
2. | das Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §§ 16 ff. BauNVO) |
3. | die überbaubaren Grundstücksflächen (§ 23 BauNVO) |
4. | die örtlichen Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) |
enthalten.
Hinweis
Es ist ohne Bedeutung, ob der Bebauungsplan über diese Festsetzungen hinaus weitere Festsetzungen enthält.[64]
100
Für die Gemeinde bietet ein qualifizierter Bebauungsplan den Vorteil, dass eine einfache Lenkung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke im Gebiet des Bebauungsplanes erfolgen kann.[65] Dies geschieht dadurch, dass Vorhaben, die den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes nicht widersprechen, zulässig sind und widersprechende Vorhaben unzulässig sind.