Читать книгу Pensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften - Claudia Keil - Страница 23

4. Teilwert – Vereinfachte Darstellung

Оглавление

53

Nach § 6a Abs. 3 EStG darf eine Pensionsrückstellung höchstens mit dem „Teilwert“ angesetzt werden. Der Teilwert einer Versorgungsverpflichtung lässt sich darstellen als Barwert der künftigen Versorgungsleistungen abzüglich dem Barwert der künftigen gleich bleibenden Jahresbeträge.[23]

54

Der Barwert der künftigen Versorgungsleistungen – auch Anwartschaftsbarwert genannt – kann versicherungstechnisch als „Einmalprämie“ bezeichnet werden und stellt den heutigen Wert der künftigen Versorgungsleistungen dar. Würde man diese „Einmalprämie“ heute aufwenden, so wären damit die künftigen Pensionsleistungen voll ausfinanziert. Hierbei wird allerdings unterstellt, dass ein Zinssatz von 6 % und die Sterbetafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck (2018 G) zugrunde gelegt werden.

55

Der Barwert der künftigen gleich bleibenden Jahresbeträge – auch Teilwertprämie genannt – ist vergleichbar mit laufenden Versicherungsprämien, die verteilt auf die gesamte Zeit der Betriebszugehörigkeit erbracht werden müssen, um die zugesagten Versorgungsleistungen realisieren zu können. Allerdings werden hierbei nicht die Sterbetafeln und der Zinssatz des Versicherers herangezogen, sondern die bekannten Rechnungsgrundlagen von Prof. Dr. Klaus Heubeck (2018 G) und der fiskalisch festgelegte Zinssatz von 6 %.

56

Bei Finanzierungsbeginn ist der Teilwert gleich null, da auf Grund des Äquivalenzprinzips (Leistung = Gegenleistung) der Barwert der künftigen Versorgungsleistungen mit dem Barwert der künftigen gleichbleibenden Jahresbeträge übereinstimmt.

57

Im Rentenbeginnalter entspricht der Barwert der künftigen Versorgungsleistungen gleich dem Barwert der laufenden Rente. Der Barwert der Jahresprämie ist dann gleich null, da die Finanzierung bzw. der Ansparprozess beendet ist. Auch bei vorzeitigem Ausscheiden des Versorgungsberechtigten ist der Barwert der Jahresprämien gleich null, so dass in diesem Fall die aufrechterhaltene Anwartschaft in der Vergangenheit bereits als „ausfinanziert“ gilt. Zukünftige noch zu erdienende Anwartschaften müssen nicht mehr finanziert werden. Somit entspricht der Teilwert bei einem Ausgeschiedenen dem Anwartschaftsbarwert der erdienten Anwartschaft.

58

An Hand des folgenden Beispiels sind der Teilwertverlauf für einen aktiv Tätigen und der Barwertverlauf für einen Altersrentner aufgezeigt. Bei der Graphik für den aktiv Tätigen wird auch der Verlauf von Anwartschaftsbarwert und Barwert der künftigen Prämien dargestellt.

59

Teilwertverlauf

Beispiel

Mustermann, geboren am 18.3.1972, Diensteintritt am 1.4.2005, Zusage am 10.4.2012, monatliche Altersrente in Höhe von 3.000 €, Invalidenrente in Höhe der Altersrente, 60 % Witwenrente (kollektiv), vertragliches Rentenbeginnalter 65

Erstmalige Rückstellungsbildung zum Bilanztermin nach Erteilung der Zusage (am 31.12.2012 × = 41 Jahre)

Rechnungsgrundlagen RT von Heubeck 2018 G, 6 % (Aktivensterblichkeit)


[Bild vergrößern]

60

Barwertverlauf (Beispiel aus Rn. 59)


[Bild vergrößern]

Pensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Подняться наверх