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Оглавление1. Teil Ermittlungen im Unternehmen › 1. Kapitel Internal Investigations: Definition und rechtstatsächliche Erkenntnisse zu internen Ermittlungen in Unternehmen › I. Einführung
I. Einführung
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Anglizismen sind „in“. Modewörter wie Corporate Governance, Criminal Compliance und Internal Investigations begegnen dem Rechtsanwender im Zuge ihrer unübersehbaren Hausse[1] überall. Gerade unternehmensinterne Ermittlungen sind groß im Kommen.[2] Die Frage, was sich hinter diesem Begriff verbirgt, wird oftmals nur vage beantwortet. Gleichwohl scheint für jedermann offensichtlich, dass das Phänomen der Internal Investigations zahlreiche Probleme arbeitsrechtlicher sowie insbesondere strafrechtlicher Natur tangiert.
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Unternehmen bzw. Konzerne führen interne Selbstkontrollen sowie Kontrollen gegenüber Tochtergesellschaften[3] durch, geben sich Richtlinien oder Verhaltenskodizes („Codes of Coduct“) und überwachen deren Einhaltung. Dieses Procedere mit dem Begriff der Compliance zu assoziieren, entspricht aber nur der halben Wahrheit. Denn genau genommen geht es bei der Selbstkontrolle nicht nur darum, (strafrechtlich relevantes) Fehlverhalten von vorneherein zu vermeiden, sondern auch darum, es später zu ahnden und aufzudecken. Unternehmensinterne Ermittlungen erfassen genau jenen letztgenannten Bereich. Dabei liegt – trotz der mittlerweile beachtlichen Flut einschlägiger Publikationen – allerdings noch vieles im Unklaren: Welche Ermittlungen sind überhaupt zulässig und welche nicht? In welchem Rahmen oder nach welcher Art von Verfahren müssen die Untersuchungen stattfinden? Was passiert mit den gewonnenen Erkenntnissen und erhobenen Beweisen (bspw. in einem Strafprozess)? Wer leitet die Ermittlungen?[4] An dieser Stelle ist es daher erforderlich, im Vorfeld einige Grundlagen zu klären, um jene und andere Fragen beantworten zu können
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(entfällt)