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So nicht! – Die Interaktion zwischen Bürger und Polizei

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Verwaltungshandeln basiert immer auf Gesetzen und Verordnungen. Da aber nicht jeder Sachverhalt gleich ist, bildet sich eine Verwaltungspraxis aus. Danach soll jeder Sachverhalt im Wesentlichen gleichbehandelt werden.

Was aber, wenn sich schleichend eine Verwaltungspraxis etabliert, die objektive Mängel aufweist? Meist entstehen diese im Bereich der Ermessensausübung und im weiten Feld der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und der angewandten Mittel. Hierfür wurden die Instrumente der Dienst- und Fachaufsicht geschaffen. Erstere dient dazu, das subjektive Verwaltungshandeln des Amtsträgers, also sein Handeln selbst, zu überprüfen. Die Zweite soll gewährleisten, dass Verwaltungshandeln auch im Laufe der Zeit rechtmäßig bleibt.

Der Verkehrspolizist

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