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Der Fahrradhelm

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Ein Phänomen überschattet jedoch den Fahrradsektor. Die Frage nach dem regelmäßigen Tragen eines Fahrradhelmes entzweit selbst die Radlobbyisten. Ich nehme es vorweg, ich bin gegen eine Helmpflicht für Radfahrer. Eine solche würde eine Überwachungsflut zur Durchsetzung des Helmtragens notwendig machen. Die Polizei ist personell dazu nicht in der Lage und so wäre der Verwarnungstatbestand das Papier nicht wert.

Dennoch plädiere ich für das Helmtragen – aus Vernunftgründen. Auch hier kann ich von einem Paradoxon berichten. Das Betriebsgelände der BASF in Ludwigshafen erstreckt sich über eine sehr große Fläche. Die Distanzen zwischen den einzelnen Produktionsstätten und Verwaltungsgebäuden werden mit einer großen Flotte von Werksfahrrädern zurückgelegt. Aus Gründen der Unfallvermeidung ist dabei das Tragen eines Fahrradhelmes vertraglich festgeschrieben. Kein BASF-Mitarbeiter würde deshalb eine Abmahnung riskieren. Die Helmtragequote auf dem Betriebsgelände beträgt 100 Prozent. An der Pforte wird nach Feierabend dann aber der Helm abgelegt und der Nach-Hause-Weg häufig mit dem Privatfahrrad ohne Helm zurückgelegt – welch ein Widerspruch.

Hierzu muss man sich mit Studien der Unfallforschung befassen. Der Gesamtverband der Versicherer gab 2015 eine Klinikstudie der Rechtsmedizin München und Münster heraus46. Nicht die unvollständigen Unfallstatistiken der Polizei wurden dabei herangezogen. Neben der Auswertung der tödlichen Radunfälle führte man Interviews mit Patienten, die sich beim Sturz mit dem Rad oder bei einem Radunfall verletzt hatten. Die Ergebnisse sind deutlich. Alleinunfälle sind danach die Hauptursache für Kopfverletzungen. Kollisionen mit Kraftfahrzeugen aber sind ursächlich für schwere Kopfverletzungen. Beim Alleinunfall führt der seitliche Sturz häufig zu Kopfverletzungen. 60 Prozent davon ereignen sich bei geringer Geschwindigkeit! Signifikant ist auch der Sturz über den Lenker, meist bei blockierendem Vorderrad.

Fatal wirkt sich allerdings die Kollision Pkw-Front gegen Fahrrad seitlich aus. Hier bilden sich die Kategorien bei geringer Geschwindigkeit von ca. 15 km/h und bei mittlerer Geschwindigkeit von ca. 40 km/h ab. Letztere enden meist besonders schwer.

Auffällig bei allen untersuchten Unfällen ist, dass bei Helmträgern das schlimmste festgestellte Verletzungsmuster die schwere Gehirnerschütterung war. Logischerweise hatte demnach keiner der Getöteten einen Helm getragen.

Eindeutiges Fazit ist, bei Helmträgern ist bei einem Sturz oder einem Unfall die Senkung des Risikos schwerer Kopfverletzungen klar erwiesen. Also – Schütze dein Bestes!47

Der Verkehrspolizist

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