Читать книгу Bädertechnik für Betrieb und Ausbildung - Dirk Lindemann - Страница 12
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Planen und Einrichten der Bäder Bädergestaltung
Sachverständige aus Wissenschaft, Industrie, Planung,
Aufsichtsbehörden, Hygieneinstitute und Bäderbetrieben
Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V.
Bundesfachverband Öffentliche Bäder e.V.
Deutscher Sportbund (DSB)
Deutscher Schwimmverband (DSV)
Koordinierungskreis
Bäder
Richtlinien für den
Bäderbau
(KOK-Richtlinie)
DIN 19643 Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser
Richtlinie 2006/7EG über die Quali-tät der Badegewässer
Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union
Parlamente und Ministerien der Bun-desländer
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Entstehungsschema von Richtlinien, Normen und Verordnungen für die Bädertechnik
Bäderarten
Unterscheidung nach der DIN EN 15288
Schwimmbad Typ1: Schwimmbad, bei dem die mit Wasser verbundenen Aktivitäten das Hauptan-gebot sind (z.B. kommunale Bäder, Freizeitbäder mit öffentlicher Nutzung)
Schwimmbad Typ2: Schwimmbad, das ein Zusatzangebot ist (z.B. Hotel-,Club- u. therapeutische Bäder)zum Hauptangebot ist.
Schwimmbad Typ3: Alle Schwimmbäder ausgenommen: Typ 1, Typ2 und privater Nutzung
Nach den „Richtlinien für den Bäderbau“ werden die Bäderarten wie folgt unterschieden:
Unterscheidung nach den Betreibern:
Benennung
Betreiber sind u.a.
Öffentliche Bäder
Kommunen, kommunale Gesellschaften
Vereinsbäder
Vereine
Kommerziell betriebene Bäder
Privatpersonen sowie private und kommunale Gesellschaften
Hotel- und Gemeinschaftsbäder
Hotel- und Bäderbetriebe, Wohngemeinschaften
Privatbäder
Privatpersonen (nur für Familienangehörige und Gäste)
Unterscheidung nach Anlage und Einrichtungen:
Schwimmbäder
Anlagen mit ein oder mehreren Wasserflächen für „Wasseraktivitäten“
Hallenbäder
Bäder mit künstlichen Wasserflächen innerhalb eines Gebäudes
Freibäder
Bäder mit künstlichen Wasserflächen zum Baden und Schwimmen im Freien
Hallenfreibäder
Kombinationen von Hallen- und Freibädern
Badegewässer (Naturbäder)
Bäder mit natürlichen Wasserflächen, die in der Richtlinien 2006/7/EG des europäischen Parlaments und -Rates behandelt werden. Zu ihnen gehören Meer-, See-, Flussbäder und Bäder an angestauten Flüssen oder Sand- und Kiesentnahmestellen.