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Planen und Einrichten von Hallen- und Freibädern Bädergestaltung

Beckenanlagen in Freibädern

Je nach Einwohnerzahl, die im Einzugsbereich des Bades wohnen, können folgende Beckenarten zur Verfügung gestellt werden:

Freibadbecken und Abmessungen

Beckenart

Größe in m

Länge x Breite

Wassertiefe

in m

Schwimmbahnen-zahl u. sonstiges

Wassertem-peratur in °C

Schwimmerbecken

25,00 x 12,50

25,00 x 16,66

50,00 x 16,66

50,00 x 21,00

50,00 x 25,00

mindestens 1,80 (Nach DIN 19643 gelten Becken mit Wassertiefen >1,35m als Schwimmerbecken)

5

6

6

8

10

23° ... 25°

Nichtschwimmerbecken

Form beliebig

600 ... 1500 m2

0,50/0,60 ... 1,35

0,50 ... 1,10

0,90 ...1,35

max. Bodengefälle:10%

bei Schulschwim-men: 2m breit, bei zwei paral-lelen Seiten

23° ... 25°

Planschbecken

Form beliebig:

80 ... 200 m2

0 ... 0,30/0,50/0,60 od.

0,10/0,20/0,30 ... 0,6

Bodengefälle:

5% ... 10%

24° ... 26°C

Wellenbecken

beliebig, jedoch

mindestens:

12,50 x 33,00 od.

16,66 x > 33,00

21,00 x > 33,00

zum Ende auslaufend:

0,00 oder 0,15 / 0,30

im tiefen Bereich:

2,00 oder nach Nut-zungsart: 1,80, 1,35

Wellenhöhe:

0,60 ...1,00

23° ... 25°

Springerbecken

Nach Ausführung der Sprunganlage

3,40 ... 5,00

bei 20m u. 25m für Training möglich

23° ... 25°

Lehrschwimmbecken (Sonderform der Nicht-schwimmerbecken)

12,50 x 8,00

16,66 x 10,00

050/0,60 ... 1,35

zu empfehlen:

0,80 ... 1,20

maximales Bo-dengefälle:

10 %

23° ... 25°

Durchschreitebecken

6,00 x 3,00/4,00

ca.3,00 x ca.3,00

0 ... 0,15 in der Mitte,

0,10 am Ein- u. Austritt

Muldenform

Kastenform

-

Einrichtungen der freizeitorientierten Bäder

Hierzu gehören Freizeitbäder und Spaßbäder als Hallen-, Frei- oder Hallen-Freibäder mit Einrichtungen, die überwiegend der sportlichen Betätigung, Erholung und Entspannung dienen.

Flächen

Die Größe der Halle und sonstiger Räumlichkei-ten, Abmessungen und Wahl der Becken, Attrak-tionen sowie sonstige Spaß und Entspannung vermittelnde Anlagen, sind von der zu erwarten-den Zahl der Badegäste und deren Nutzungs-wünsche abhängig.

Freizeit-Hallenbädern sollten je m2 Wasserflä-che 9 m2 bis 12 m2 Grundstücksfläche zugeord-net sein. Bei Freizeit-Freibädern können sich die Grundstücksflächen mehr als verdoppeln.

Stellflächen bei Freizeit-Hallenbädern:

1 Pkw-Stellplatz je 5 bis 10 Garderobenplätze.

1 Fahrradstellplatz je 5 Garderobenplätze.

Stellflächen bei Hallenfreibädern:

1 Pkw-Stellplatz und 2 Fahrradstellplätze je 200 m2 bis 300 m2 Grundstücksfläche.

Auch bei Freizeitbädern sind zusätzliche Stell-plätze beim Vorhandensein von Wirtschafts- und Dienstleistungsbetrieben vorzusehen.

Bädertechnik für Betrieb und Ausbildung

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