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Planen und Einrichten von Hallen- und Freibädern Bädergestaltung
Beckenanlagen in Freibädern
Je nach Einwohnerzahl, die im Einzugsbereich des Bades wohnen, können folgende Beckenarten zur Verfügung gestellt werden:
Freibadbecken und Abmessungen
Beckenart
Größe in m
Länge x Breite
Wassertiefe
in m
Schwimmbahnen-zahl u. sonstiges
Wassertem-peratur in °C
Schwimmerbecken
25,00 x 12,50
25,00 x 16,66
50,00 x 16,66
50,00 x 21,00
50,00 x 25,00
mindestens 1,80 (Nach DIN 19643 gelten Becken mit Wassertiefen >1,35m als Schwimmerbecken)
5
6
6
8
10
23° ... 25°
Nichtschwimmerbecken
Form beliebig
600 ... 1500 m2
0,50/0,60 ... 1,35
0,50 ... 1,10
0,90 ...1,35
max. Bodengefälle:10%
bei Schulschwim-men: 2m breit, bei zwei paral-lelen Seiten
23° ... 25°
Planschbecken
Form beliebig:
80 ... 200 m2
0 ... 0,30/0,50/0,60 od.
0,10/0,20/0,30 ... 0,6
Bodengefälle:
5% ... 10%
24° ... 26°C
Wellenbecken
beliebig, jedoch
mindestens:
12,50 x 33,00 od.
16,66 x > 33,00
21,00 x > 33,00
zum Ende auslaufend:
0,00 oder 0,15 / 0,30
im tiefen Bereich:
2,00 oder nach Nut-zungsart: 1,80, 1,35
Wellenhöhe:
0,60 ...1,00
23° ... 25°
Springerbecken
Nach Ausführung der Sprunganlage
3,40 ... 5,00
bei 20m u. 25m für Training möglich
23° ... 25°
Lehrschwimmbecken (Sonderform der Nicht-schwimmerbecken)
12,50 x 8,00
16,66 x 10,00
050/0,60 ... 1,35
zu empfehlen:
0,80 ... 1,20
maximales Bo-dengefälle:
10 %
23° ... 25°
Durchschreitebecken
6,00 x 3,00/4,00
ca.3,00 x ca.3,00
0 ... 0,15 in der Mitte,
0,10 am Ein- u. Austritt
Muldenform
Kastenform
-
Einrichtungen der freizeitorientierten Bäder
Hierzu gehören Freizeitbäder und Spaßbäder als Hallen-, Frei- oder Hallen-Freibäder mit Einrichtungen, die überwiegend der sportlichen Betätigung, Erholung und Entspannung dienen.
Flächen
Die Größe der Halle und sonstiger Räumlichkei-ten, Abmessungen und Wahl der Becken, Attrak-tionen sowie sonstige Spaß und Entspannung vermittelnde Anlagen, sind von der zu erwarten-den Zahl der Badegäste und deren Nutzungs-wünsche abhängig.
Freizeit-Hallenbädern sollten je m2 Wasserflä-che 9 m2 bis 12 m2 Grundstücksfläche zugeord-net sein. Bei Freizeit-Freibädern können sich die Grundstücksflächen mehr als verdoppeln.
Stellflächen bei Freizeit-Hallenbädern:
1 Pkw-Stellplatz je 5 bis 10 Garderobenplätze.
1 Fahrradstellplatz je 5 Garderobenplätze.
Stellflächen bei Hallenfreibädern:
1 Pkw-Stellplatz und 2 Fahrradstellplätze je 200 m2 bis 300 m2 Grundstücksfläche.
Auch bei Freizeitbädern sind zusätzliche Stell-plätze beim Vorhandensein von Wirtschafts- und Dienstleistungsbetrieben vorzusehen.