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Datenschutz

Wer wie viel und vor allem was über die persönlichen finanziellen Angelegenheiten und Aktivitäten weiß, bleibt vermutlich für so gut wie jeden Internetnutzer im Dunkeln. Ob bei der Anmeldung, während des Bezahlvorgangs, über Cookies oder Tracker – es gibt vielfältige Möglichkeiten, unsere Daten zu sammeln und unser Verhalten im Internet aufzuzeichnen.

Gemäß Datenschutzgrundverordnung sollte zwar niemand die Möglichkeit haben, ungefragt Daten über unser Verhalten im Internet zu sammeln oder zu analysieren, doch sieht die Realität leider anders aus. Vor allem Bezahldienste wie PayPal, Paydirekt und Co sammeln weit mehr Daten, als für ihre Dienstleistungen nötig wäre.

Im Gegenzug erhalten Sie beispielsweise das zweifelhafte Vergnügen, personalisierte Werbung genießen zu dürfen oder auch in Ihrer Bonitätsstufe bei den bekannten Wirtschaftsauskunfteien herabgestuft zu werden.

Datenschutzgrundverordnung

Seit dem 25. Mai 2018 gilt in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die zu einer Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) führte. Sie enthält „Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten“. Personenbezogene Daten dürfen demnach nur unter genau festgelegten Bedingungen gesammelt, verarbeitet und gespeichert werden.

Anders sieht es mit nutzerrelevanten Daten aus. Sie werden vor allem über sogenannte Cookies ermittelt und sind üblicherweise anonymisiert. Ihr Einsatz bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Website-Besuchers. Ungefragt dürfen Website-Betreiber im Grunde nur technisch notwendige Cookies einsetzen. Somit hat jeder Nutzer theoretisch die Möglichkeit, alle übrigen Cookies abzulehnen. Viele Dienste funktionieren dann jedoch nur eingeschränkt, manche gar nicht.

Einzigartige Spuren

Neben den Daten, die wir etwa durch Anmeldungen, Käufe oder die Zustimmung zum Einsatz von Cookies freiwillig liefern, gehört zu unseren Spuren im Netz auch die IP-Adresse. Sie informiert beispielsweise darüber, wann unser Rechner welche Internetseite wie lange besucht hat. Vergleichbar mit einer Postadresse ermöglicht es die IP-Adresse dem Provider, den Rechner des Nutzers eindeutig zu identifizieren.

Provider sind Internetdienstleister. Sie stellen Internetzugänge bereit und bieten verschiedene Dienste, Inhalte sowie technische Leistungen zur Nutzung des World Wide Webs an. Derzeit speichert der Provider die Daten sechs Monate lang. Zur Herausgabe bedarf es einer richterlichen Verfügung.

Wozu dient die IP-Adresse?

Jedes an das Internet angeschlossene Gerät hat eine einzig artige IP-Adresse. Das Internetprotokoll (IP) ist ein Standard zum Datenversand in Rechnernetzwerken und im Internet. Internetfähige Geräte benötigen die IP-Adresse, um untereinander Datenpakete auszutauschen. Nur so können sie miteinander kommunizieren.

Das virtuelle private Netzwerk (VPN)

Möchten Sie Ihre IP-Adresse verschleiern, können Sie beispielsweise einen Proxy-Server oder einen VPN-Dienst nutzen. Proxy bezeichnet einen Stellvertreter. Er schaltet sich zwischen Ihr Gerät und den Ziel-Server.

VPN ist die Abkürzung für Virtual Private Network, übersetzt „virtuelles privates Netzwerk“. Um einen VPN-Dienst in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie eine Software-, Browsererweiterung oder eine entsprechende App (siehe „Spurlos surfen“, S. 117) auf Ihr Gerät laden.

Den größten Nutzen bietet die Möglichkeit, in offenen Netzen eine sichere Verbindung aufzubauen. So besuchen Sie per VPN eine Internetseite nicht direkt, das geschieht stattdessen über den VPN-Server. Hier werden Ihre Daten vor der Weiterleitung verschlüsselt. Wer auch immer in einem offenen Netz Ihre Verbindung zu Ihrer IP-Adresse zurückverfolgen möchte, kommt jetzt nur bis zu Ihrem VPN-Server.

Zudem ermöglichen solche Server und Dienste die Umgehung von Ländersperren, indem Sie den Standort des gewählten VPN-Servers statt jenen Ihres Gerätes vorgeben. So werden VPN-Dienste im investigativen Journalismus oft genutzt, um in Staaten ohne freien Internetzugang die Zugriffsbeschränkungen zu umgehen.

Sie sind zudem praktisch, wenn eine Internetseite Informationen nur Besuchern eines bestimmten Landes zur Verfügung stellt. Befindet sich das VPN-Gateway zum Beispiel in den USA, könnten Sie Serien auf dem US-Sender Fox ansehen oder den amerikanischen Streamingdienst Hulu verwenden.

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