Читать книгу "Die Handwerker-Fibel", Band 3 - Dr. Lothar Semper, Bernhard Gress - Страница 20

1.3.3 Organisation des Rechnungswesens

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Zweige des Rechnungswesens

Das betriebliche Rechnungswesen umfasst folgende Zweige:

> Buchführung und Jahresabschluss

–Buchführung

–Inventar

–Jahresabschluss und dessen Auswertung

–Sonder- und Zwischenbilanzen

> Kostenrechnung

–Kosten- und Leistungsrechnungssysteme

–Kalkulation

> Planungsrechnung

–Finanzierung von Investitionsvorhaben

–Prüfung der Rentabilität neuer Produktionsverfahren.

Wesentliche Aufgaben des Rechnungswesens sind

> Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und des Erfolges des betrieblichen Geschehens und

> Lieferung von Informationen als Entscheidungsgrundlage an den Betriebsinhaber.

Das Rechnungswesen liefert nicht nur Informationen für Betriebsinhaber und Mitarbeiter (betriebsintern), sondern auch für Banken, Geschäftspartner, Finanzamt und Öffentlichkeit (betriebsextern).

Einrichtung des betrieblichen Rechnungswesens

Ein geordnetes, auf die einzelbetrieblichen Verhältnisse abgestelltes Rechnungswesen ist unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Betriebsführung. Deshalb sollte vor Betriebsbeginn für die Einrichtung einer ordnungsgemäßen Buchführung, einer sachgerechten Kostenrechnung und Kalkulation und ggf. eines funktionsfähigen Controllings Sorge getragen werden. Dabei ist darauf zu achten, dass das Rechnungswesen den gesetzlichen Anforderungen entspricht und dem Betriebsinhaber über seine Auswertung stets die zur Planung, Steuerung und Kontrolle notwendigen Chefdaten liefert.

Buchführung und Jahresabschluss

Vorgehensweise

Folgendes Vorgehen ist zweckmäßig:

> Gesetzliche Vorschriften zu Buchführung und Jahresabschluss beachten.

> Aufbewahrungspflichten für Bücher, Datenträger, Belege und Geschäftsbriefe beachten.

> Anforderungsprofile an Inhalt und Gliederung der Buchführung für den zu gründenden Betrieb festlegen.

> Entscheidung für das System der Buchführung (in der Regel doppelte Buchführung) treffen.

> Entscheidung für die Verfahrenstechnik der Buchführung (in der Regel IT) herbeiführen.

> Anforderungen an die Auswertbarkeit des Zahlenmaterials festlegen.

> Entscheidung treffen, ob die Buchführungsarbeiten im eigenen Betrieb oder extern durchgeführt werden sollen.

> Inventar und Eröffnungsbilanz erstellen.

> Belegorganisation festlegen.

Steuerberater

Bei den obigen Arbeiten ist es sinnvoll, einen Steuerberater einzuschalten.

Kostenrechnung und Kalkulation

Eine auf den zu gründenden Betrieb abgestellte Kostenrechnung und eine in dem jeweiligen Handwerkszweig übliche Kalkulationsmethode sind für die Kostenplanung, Kostenerfassung, Kostenverrechnung, Kostenkontrolle und die Angebotspreisberechnung dringend erforderlich.

Wichtige Schritte

Wichtige Schritte bei der Einrichtung der Kostenrechnung und Kalkulation sind:

> Gliederung der Kostenrechnung vornehmen.

> Aufbereitung der Ausgangswerte aus dem Kostenplan und der Rentabilitätsvorschau für kostenrechnerische Zwecke durchführen.

> Gegebenenfalls Kostenstellen für die Kostenstellenrechnung festlegen.

> Kalkulationsmethode im Rahmen der Kostenträgerrechnung entscheiden.

> Art und Gliederung der Angebotspreisberechnung festlegen (Kalkulationsschema).

> Ermittlung des Stundenverrechnungssatzes für Handarbeit und Maschinenarbeit (dabei ist zum Zeitpunkt der Betriebsgründung von den Zahlen des Kostenplans und der Rentabilitätsvorschau auszugehen).

> Zeiterfassungssystem entwickeln und umsetzen.



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