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2. Angebot und Nachfrage nach Land.

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Auf dem Warenmarkt steigen die Preise, wenn die Nachfrage von Seiten der Käufer stärker wächst als das Angebot von Seiten der Verkäufer.

Auf dem Arbeitsmarkt steigen die Löhne, wenn die Nachfrage nach Arbeitskräften stärker wächst als das Angebot von Arbeitswilligen.

Auf dem Anleihemarkt steigt der Zinsfuß, wenn die Nachfrage nach Leihgeld von Seiten der Schuldner (Unternehmer) stärker wächst als das Angebot von Seiten der Gläubiger (Kapitalisten).

Auf dem Liegenschaftsmarkt steigen die Bodenpreise, Pachten und Mieten, wenn die Nachfrage nach Land und Wohnungen stärker wächst als das Angebot von Seiten der Grundeigentümer und Häuserbesitzer.

Beispiele: Je mehr eine Stadt wächst, desto mehr Menschen drängen sich im Stadtinnern zusammen, desto lebhafter wird dort die Nachfrage nach Boden, desto höher steigen die Bodenpreise.

Je günstiger ein Geschäftshaus in der Stadt gelegen ist, desto stärker ist die Nachfrage von Seiten der Geschäftsleute, desto höher ist die Ladenmiete.

Wenn ein Dorf oder Städtchen an den Eisenbahnverkehr angeschlossen wird, dann kann mancher mit Vorteil dort wohnen, der vorher bei der Abgeschlossenheit vom Verkehr, bei dem mangelhaften Absatz der Arbeitserzeugnisse darauf verzichten musste. Die Nachfrage nach Land und Wohngelegenheit wächst, die Bodenpreise und die Mieten steigen, besonders in der Nähe des Bahnhofes.

Wenn ein Getreidezoll oder ein Weinzoll eingeführt wird, d. h. wenn das Angebot von Getreide und Wein aus dem Auslande abgehalten oder vermindert wird, dann lohnt sich der Anbau von Korn und Reben besser, die Nachfrage von Korn und Rebland nimmt verhältnismäßig zu, Pacht- und Kaufpreis dieser Ländereien steigen.

Nun ist aber im Gegensatz zu Waren, Arbeitskräften und Geld das Angebot von Grund und Boden auf das einmal vorhandene Land beschränkt, kann also nicht gesteigert werden. Die Nachfrage hingegen ist einer stetigen Steigerung fähig. Die Tatsache der Grundrente bedeutet, dass die Nachfrage das natürlich begrenzte Angebot überstiegen hat. Da die Nachfrage, und damit das Auftreten der Grundrente, aber nicht durch die Arbeit der Grundeigentümer, sondern durch die der Allgemeinheit bewirkt wird, darf die Grundrente nicht privates, sondern sollte allgemeines Eigentum sein. Es sind also alle auf solche Art entstandenen Gewinne der Bodeneigentümer arbeitsloses, unverdientes, im Grunde also ungerechtes Einkommen. Der städtische Grundeigentümer erntet den Wertzuwachs seines Grundstückes. Alle Vorteile, die für die Öffentlichkeit aus dem Bau einer Straße, eines Kanals, einer Eisenbahn, einer Fabrik erwachsen, lassen sich die Grundbesitzer in erhöhten Grundrenten bezahlen.

Der Bearbeiter des Grund und Bodens ist also unter dem heutigen Bodenrecht der privaten Ausbeutung durch die Grundeigentümer schutzlos preisgegeben. Die Grundeigentümer lassen sich den Platz, den die Bürger zum Leben und Arbeiten unbedingt nötig haben, sowie alle Annehmlichkeiten verfeinerter Aufenthaltsorte in barem Gelde bezahlen, und alle Arbeitenden sind gezwungen, sich diesen Abzug von ihrem Einkommen gefallen zu lassen, trotzdem sie sich sagen müssen, dass sie selbst und ihre fleißige Arbeit die Steigerung der Bodenrente herbeigeführt haben.

Beispiel: Eine landwirtschaftliche Genossenschaft kauft ein Grundstück in abgelegener Gegend. Durch Fleiß und gute Arbeitsweise der Ansiedler kommt das Unternehmen zur Blüte. Neue Teilnehmer melden sich. Die Siedlung muss vergrößert werden. Aber nun kommt die Schwierigkeit: die umwohnenden Landeigentümer sehen, dass die Genossenschaft ihr Land haben muss und verlangen weit höhere Preise als beim ersten Ankauf. Der Fleiß der Ansiedler hat also den Grundeigentümern der Nachbarschaft die Taschen gefüllt und die Entwicklung der Siedlung selbst erdrosselt.

Freiland- und Freigeld-Fibel

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