Читать книгу Freiland- und Freigeld-Fibel - Dr. Theophil Christen - Страница 9
5. Freiland.
ОглавлениеDas Wort „Freiland“ hat leider nicht immer den gleichen Sinn. In der Regel nennt man „Freiland“ solchen Boden, der noch keines Menschen Privateigentum ist, weil es noch niemand für der Mühe wert erachtet hatte, Besitz davon zu ergreifen; oder auch solchen Boden, der zwar bereits in Privatbesitz ist, der aber, weil er so gut wie nichts einträgt, zu niedrigstem Preise zu kaufen ist, falls ihn jemand haben will. Meist sind das Ödländer, Sümpfe, Moore usw. oder Ländereien, die so sehr vom Verkehr abgelegen sind, dass sich, trotz ihrer Fruchtbarkeit, der landwirtschaftliche Anbau infolge mangelnder Absatzgelegenheit nicht lohnt.
Wenn wir von Freiland dieser Art sprechen, so werden wir der Deutlichkeit halber stets sagen: altes Freiland, weil Freiland dieser Art von Alters her vorhanden war.
Etwas ganz anderes ist dagegen, was die Freiwirte unter „Freiland“ verstehen. Land, das jeder ohne Entschädigung in Besitz nehmen könnte, das vermögen wir in unserem dichtbevölkerten Deutschland natürlich nicht mehr zu schaffen. Nicht einmal das dünn besiedelte Russland wird auf die Dauer den Gedanken des „Rechtes auf Boden“ für alle seine Landhungrigen tatsächlich verwirklichen können.
Wer von „Freiheit“ und von „Befreiung“ spricht, muss der Klarheit zuliebe stets genau sagen, von wem oder von was die Befreiung erfolgen soll. Man kann ein Volk von einem Zwingherrn befreien oder eine Stadt von einer Seuche oder eine Weingegend von der Reblaus. Aber das Land, wovon soll es befreit werden?
Nun, wir wissen, dass die Bearbeiter des Bodens unseres Landes Jahr für Jahr ausgebeutet werden durch Bezahlung der Grundrente an die Bodeneigentümer, die zur Schaffung dieser Grundrente nicht mehr beigetragen haben als andere Bewohner des Landes auch, ja meistens sogar noch viel weniger. Denn die Grundrentner haben weder das Land herbeigeschafft, das ihnen Grundrente einträgt, noch haben sie für die Menschen gesorgt, die infolge der Beschränktheit nutzbaren Bodens Grundrente zahlen müssen.
Der Grundrentner erntet also, wo er nicht gesät hat; er isst, ohne zu arbeiten. Das ist Ausbeutung. Und von der Ausbeutung der Arbeit auf Boden selbst und auch jeder andern Arbeit, die des Bodens irgendwie bedarf, durch private Eigentümer des Bodens soll der Boden befreit werden.
Die Grundrente selbst können wir nicht abschaffen, so lange die Nachfrage nach Grund und Boden das Angebot übersteigt. Die Grundrente muss nach wie vor bezahlt werden, entsprechend dem Nutzen, den jedes Grundstück dem Inhaber bietet. Auch künftig soll die Höhe der Grundrente durch Nachfrage bestimmt werden: Wer die höchste Grundrente bietet, erhält das Land in Pacht.
Aber die Zahlung erfolgt nicht mehr an Private, die über die Verwendung dieser Gelder niemand Rechenschaft schuldig sind, sondern an den Staat, dessen Beamte unter Aufsicht der gesamten Öffentlichkeit für die gerechte Verwendung dieser großen Einnahmen haftbar sind.
Wem die Grundrente von Rechtswegen gehört, ist in Abschnitt 4 gezeigt worden. Der Staat muss also die ganze Grundrente einziehen und an alle Mütter des Landes verteilen, entsprechend der Zahl ihrer Kinder. Dies aber läuft schließlich auf eine Verteilung nach der Kopfzahl hinaus.
Wie aber der Staat in die Möglichkeit versetzt werden soll, diese gerechte Verwendung der Grundrente durchzuführen, das steht in Abschnitt 11.