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Die Kurzzeitpflege

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Zu Hause lasse ich mir den Pflegbericht zusenden. Ich staune nicht schlecht, denn die Hausleitung erwähnt im Telefongespräch beiläufig die Untersuchung eines Neurologen, die keine Auffälligkeiten ergeben habe. Ich wundere mich. Neurologe, wozu, weshalb? Zum ersten Mal beschleicht mich der Gedanke, dass meine Mutter vielleicht dement sein könnte? Das wäre auch eine Erklärung dafür, dass sie mich scheinbar ohne Grund nicht mehr sprechen wollte.

Ich versuche erneut, mit der Hausleiterin der Kurzzeitpflegeeinrichtung darüber zu sprechen. Infolge erkläre ich ihr, sie solle doch etwas wachsam sein, da ich vermute, mein Bruder und meine Halbschwester könnten etwas im Schilde führen. Erwähne mögliche Notarbesuche oder ähnliches. Die verständige Leiterin bietet mir an, einen Demenztest für meine Mutter anzufordern. Das ginge aber nur über den Hausarzt, der dieses veranlassen muss. Der Hausarzt ist der Chef meiner Schwägerin, denke ich, da bin ich mal gespannt, wann er dazu bereit sein wird.

Am Vormittag des 13. März spreche ich mit der Hausleitung der Pflegeeinrichtung. Ob ich denn schon die neue Patienten- und Generalvollmacht habe, fragt mich die nette Dame aus der Pflegeeinrichtung während unseres Telefonats.

„Nein“, sage ich überrascht. „Gibt es da denn etwas Neues? Wer hat das veranlasst? Wie kommt es dazu?“ „Ja“, so die Hausleiterin, „ihr Bruder hat mir heute eine neue Vollmacht abgegeben, darin sind sie jetzt beide, also auch ihr Bruder, bevollmächtigt, und ihre Schwester teilweise auch.“ „Ach“, sage ich verwundert und bitte sie, mir eine digitale Version per E-Mail zuzusenden, was sie prompt erledigt.

Ich bin erstaunt und äußerst beunruhigt über den Inhalt dieser Vollmacht. Sie liest sich, als ginge es um Immobiliengeschäfte, und ein Satz meißelt sich in mein Hirn ein: „Für den Fall, dass sich mein Sohn und meine Tochter – gemeint war ich – nicht einigen können, so soll das Wort meiner Tochter – gemeint war die Halbschwester aus zweiter Ehe – ausschlaggebend sein.“

Interessant. Somit kann ich also nichts tun für unsere Mutter, wenn ich meinen Bruder nicht davon überzeugen kann, diese oder jene Pflegemaßnahme einzuleiten oder dergleichen. Wenn also nur der Bruder nicht einverstanden ist, entscheidet die Halbschwester über die angeblich richtige Maßnahme ... Sehr geschickt eingefädelt ... sehr geschickt agiert, denke ich. Das sieht der Handschrift meiner Halbschwester ähnlich. Langsam geht mir ein Licht auf, nämlich darüber, wer sich hier in dieser Angelegenheit ganz besonders viel eingegeben hat und viel Mühe aufgewandt hat, die richtige Handhabung zu finden.

Ich schaue auf das Datum, an dem diese neue Patientenvollmacht unterschrieben wurde: Es ist der 2. März, also vor rund zwei Wochen. War das nicht in der Woche, als mich meine Mutter nicht mehr sprechen wollte? Ja natürlich war es so ... Und am 2. März bekam ich doch auch diese blöde SMS von meinem Bruder „Ich kann gerade nicht sprechen.“ Vermutlich hatte ich genau in dem Moment, als er bei der Mutter war, angerufen. Vermutlich war er zusammen mit der Schwester bei der Mutter, das sollte sich später noch bestätigen, denn die Mutter hatte sich eine Notiz gemacht.

Endlich, am Nachmittag des 13. März, nimmt meine Mutter erstmals wieder einen Telefonanruf von mir entgegen. Unendliche zwei Wochen ließ sie jeden Anruf von mir ablehnen, ließ kein Gespräch zu, quälende zwei Wochen, die gefühlt eine Ewigkeit dauerten. Ich kann mich nicht erinnern, dass ich meine Mutter so lange telefonisch nicht erreichen konnte, ja mehr noch, sie mich nicht sprechen wollte. Das gab es einfach nicht. Nicht mal im Urlaub oder auf hoher See passierte so etwas in den vergangenen Jahren. Kaum war ich an Land hatte ich die erste Möglichkeit des Internetzugangs genutzt, um sie über tausende von Kilometern Distanz anzurufen. Diese Kontaktpause gab es, solange ich mich zurück erinnern konnte, in den letzten Jahren nicht.

Nun endlich kann ich wieder mit ihr sprechen. Es gehe ihr gut, sagt sie, aber sie möchte hier schnellstens raus aus diesem Pflegeheim. Sie möchte nach Hause, die Leute gehen ihr hier auf die Nerven. Sie fühle sich auch nicht wirklich gut versorgt, denn nachts komme niemand, wenn sie für den Toilettengang nach einer Nachtschwester rufe.

Ich erzähle ihr von meinen Bemühungen um eine 24-Stunden-Pflegekraft, damit sie wieder nach Hause kommen könne.

Ihre Reaktion ist freudig, aber auch nicht erleichtert. Sie ist angestrengt und unglücklich zugleich. Sie klingt am Telefon wie von einem anderen Stern. So kenne ich sie gar nicht. Auf mich wirkt meine Mutter irgendwie fern, nicht ganz da und nicht ganz bei der Sache.

Wen sollte das wundern, frage ich mich selbst nach dem Telefongespräch. Von Tempo 100 auf 0 gesetzt. Schließlich war meine Mutter mit ihren 85 Jahren bis zu ihrer Einlieferung ins Krankenhaus am 10. Februar noch völlig selbstständig. Sie fuhr mit ihrem kleinen Auto allein zum Einkaufen, erledigte ihre Hausarbeit, kümmerte sich überwiegend allein um die Hausverwaltung ihres Mehrfamilienhauses und hatte für die schweren Aufgaben in Haus und Garten jemand, der sie gegen Bezahlung unterstützte. Nun lag diese bisher so aktive und energische Frau völlig hilflos mit gebrochenem Wadenbein und gebrochener Zehe in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung und war das, was sie in ihrem ganzen Leben nicht hatte sein wollen: abhängig von anderen. Schon diese Tatsache muss unerträglich für sie gewesen sein.

Auf meine Frage am Telefon, warum sie die neue Vorsorgevollmacht unterschrieben habe, antwortet sie wörtlich: „Ich weiß nicht, was da drin steht.“

Auf meinen Hinweis, sie hätte mir doch vor eineinhalb Jahren schon eine Vorsorgevollmacht erteilt, entgegnete sie: „Die war mir zu kompliziert.“

Darauf konnte ich zunächst nichts entgegnen. Es kam mir seltsam vor, als hätte man sie einer Gehirnwäsche unterzogen. Die wenigen Seiten der Patientenvollmacht des Bundesjustizministeriums erschienen ihr zu kompliziert, hingegen die neun Seiten der nun neuen notariellen Patientenvollmacht mit ihren vielen juristischen Klauseln nicht? Vermutlich ist an meiner Vorstellung der Gehirnwäsche etwas dran, dachte ich. Schließlich war sie mehr als zwei Wochen völlig abgekanzelt von mir – was nichts heißen muss, aber ich war die Person, der sie vertraute, und nun hatten andere aus Gründen, die mir noch nicht bekannt waren, versucht, dieses Vertrauen zu brechen und zu untergraben. Wer nur können diese Personen gewesen sein, und überhaupt, was ist denn passiert, dass mich meine Mutter zwei Wochen lang absolut nicht sprechen wollte?

Die Antwort darauf habe ich in unserem ersten Telefongespräch an diesem Tag nicht von ihr bekommen. Sie wich aus, lenkte ab, indem sie andere Situationen schilderte, Erlebnisse die sie mit dem Pflegepersonal hatte, dem lauten Herrn in irgendeinem anderen Zimmer, dessen Geschrei sie nachts nicht schlafen ließ und dass sie nichts esse, nur das, was ihr von ihren „Kindern“ gebracht wurde. Sehr eigenartig war das – ich wunderte mich nur noch.

Was könnte sie denn so „durch den Wind“ gebracht haben? Soweit mir bekannt war, hatte meine Mutter zu keiner weiteren Person engen Kontakt, weder im Krankenhaus noch in der Pflegeeinrichtung. Ja vielleicht noch zu ihren drei Enkeln, den Kindern meines Bruders, die sie womöglich auch mal besuchten. Der Sohn der Halbschwester, der gerade in München lebt, war wohl noch nicht zum Besuch am Krankenbett der Omi erschienen. Dann gab es da noch den Nachbarn, der ihr in Haus und Garten half, er brachte ihr die heiß geliebte Wochenendausgabe der Süddeutschen Zeitung . Aber das waren alles keine Personen, denen ich unterstellen würde, eigene Vorteile darin zu sehen, die Kranke zu beeinflussen.

Vor einigen Jahren – ich kann mich noch gut erinnern – war mein Bruder zu Besuch bei unserer Mutter, und auch ich war bei ihr. Damals sprach er sie darauf an, doch endlich eine Patientenvorsorgevollmacht zu unterschreiben, doch sie wiegelte ab.

Nachdem er seinen Anstandsbesuch bei ihr beendet hatte, sagte sie mir: „Das machen wir beide dann allein. Ich möchte, dass nur du das für mich machst. Du kennst dich in medizinischen Dingen doch besser aus, und was du nicht weißt, erfragst oder recherchierst du, und deshalb möchte ich das nur mit dir machen.“

Die Zeit verging, doch vor gut anderthalb Jahren, am 29. Oktober, kam sie dann mit einem Ausdruck der standardisierten Patientenvorsorgevollmacht des Bundesjustizministeriums zur mir, die ihr wohl mein Bruder dagelassen hatte. Plötzlich sagte sie, während wir gerade bei unserer Lieblingsbeschäftigung, nämlich dem Tee trinken und Kuchen essen, saßen: „Ich möchte, dass wir dieses Papier jetzt fertig unterschreiben!“ Gemeint war die Patientenvollmacht. Fast klang es wie ein Befehl. Aber gesagt, getan, und somit hatte sie ihre Patientenvollmacht zu dem Zeitpunkt, der ihr als der geeignete erschien, von uns beiden unterschrieben erledigt. Mir war etwas mulmig dabei, einige Punkte mochte ich nicht ankreuzen, so wie etwa den Punkt, dass ich zu entscheiden hätte, ob sie im Bett einer Pflegeeinrichtung fixiert werden dürfte – furchtbar, diese Vorstellung.

Nach diesem ersten Telefongespräch seit diesen langen zwei Wochen mache ich mir noch mehr Sorgen um meine Mutter. Wie kann es sein, dass sie so verdreht ist? Einerseits bin ich überglücklich, sie wieder zu hören und mich mit ihr auszutauschen, so gut es geht. Es ist so schön, ihre Stimme zu hören. Sie ist da. Sie lebt. Andererseits bleibt die Unruhe.

Ich entscheide mich, den Pflegebericht einzusehen und nehme mir vor, sobald es mir beruflich möglich ist, wieder die 600 Kilometer in den Norden zu fahren, um sie zu besuchen und mich besser um sie zu kümmern, als es mir aus der Ferne nur möglich ist.

Aufgrund dieses ersten Telefongesprächs mit meiner Mutter spreche ich nun mit der Hausleitung des Pflegeheims, die mir den Bericht per E-Mail zukommen lässt. Der Pflegebericht ist sehr aufschlussreich. So erfahre ich zum Beispiel, wie schlecht es ihr seelisch dort gegangen sein muss. Offensichtlich bekam sie wohl fast täglichen Besuch von meinem Bruder und bis zum 2. März auch von der Halbschwester, die ist aber nach dem 2. März wieder nach Süddeutschland abgereist, wo sie ihren eigentlichen Wohnsitz hat. In dem Kleinstädtchen im Norden hält sie sich eine Zweitwohnung, um nach ihren Häusern und Mietern zu schauen – und eben auch nach der Mutter, wenn es in ihre Pläne passte. Aber nach dem 2. März war wohl alles erledigt, weshalb sie abreiste, wie ich von meinen Freunden erfahre, die schräg gegenüber vom Hause meiner Mutter und in dem Haus neben meiner Halbschwester wohnen.

Dass zu diesem Zeitpunkt nicht nur eine neue Patientenvollmacht erstellt wurde, sondern noch etwas anderes, würde ich später eher durch Zufall erfahren, und es würde noch weit größere Auswirkungen haben als die mir schon bekannte neue Patientenvollmacht beziehungsweise die neue zweite Generalvollmacht.

Aus dem Pflegebericht erfahre ich, dass meine Mutter zu Beginn ihres Aufenthalts am 23. Februar wohl noch recht kooperativ war. Ab dem 27. Februar stellte sich dann eine Verschlechterung ein; sie verweigere das Essen, dieser Eintrag findet sich ab dem 1. März. Sie nehme die angebotene Hilfe nicht an, äußere wiederholt den Wunsch, dass sie nach Hause möchte. Man habe ihr daraufhin gesagt, dass sie noch in der Kurzzeitpflege bleiben müsse, weil die Tochter (welche auch immer) das so gesagt habe. Tatsächlich ist im Bericht auch angegeben, dass ich am 10. März vom Skiurlaub aus angerufen und entschieden hätte, sie solle noch eine halbe Woche in der Kurzzeitpflegeeinrichtung bleiben; sie würde dann zu Hause gepflegt werden. Das zumindest hatte man festgehalten, und dass sie nach Hause wollte. Dem Bericht konnte ich auch entnehmen, dass die Halbschwester am 8. März das Pflegepersonal anwies, das Medikament Metformin abzusetzen. Der Wirkstoff Metformin gehört zu den oralen Diabetes-Medikamenten (Antidiabetika) und wird bei Diabetes mellitus Typ 2 angewandt. Es handelt sich um einen schon recht lange angewandten und gut untersuchten Wirkstoff in der oralen Diabetes-Therapie. Das Medikament gilt allgemein als gut verträglich, kann aber in seltenen Fällen besonders zu Therapiebeginn Magen-Darm-Beschwerden verursachen. Meine Mutter nimmt es schon seit einigen Jahren, nachdem ein leichter Diabetes bei ihr diagnostiziert wurde. Mich erstaunte, dass die Halbschwester einfach so bestimmen konnte, dass es abgesetzt wird, was laut dem Pflegebericht dann auch geschah.

Zwei weitere Eintragungen stimmen mich weiterhin nachdenklich. Tatsächlich war am 1. März, also ein Tag vor der Unterzeichnung der neuen zweiten Patientenverfügung ein Neurologe bei ihr. Ein Neurologe ist notwendig, wenn Notare sich die volle Geschäftsfähigkeit von Patienten bestätigen lassen müssen.

Unglaublich, denke ich. Also hat meine Information an meinen Bruder über die vorhandene Patientenvollmacht meiner Mutter an mich eine regelrechte Lawine ins Rollen gebracht. Man hat es doch tatsächlich geschafft, innerhalb von zwei Tagen – ich hatte meinen Bruder am 27. Februar über die vorhandene Patientenvollmacht und das hinterlegte Testament informiert – einen Neurologen in dieser Kleinstadt zu finden, der die volle Geschäftsfähigkeit unserer Mutter innerhalb von zwei Tagen attestierte! Das muss einen Grund haben, denke ich, und es beschleicht mich ein Gefühl, das ich aber zu diesem Zeitpunkt erst einmal verdränge. Ich überlege mir vielmehr, was zu unternehmen und wie zu verfahren ist, damit unsere Mutter eine Pflegstufe bekommt, und wie die ganze Organisation im Anschluss nach dem Aufenthalt in der sogenannten Kurzzeitpflege organisiert werden soll.

Nach diesem für mich alarmierend klingenden Details des Pflegeberichts entschließe ich mich, einen Demenztest anzuregen.

Am 15. März frage ich die Hausleitung der Kurzzeitpflegeeinrichtung offen nach dem Zustand meiner Mutter. Sie ist recht kooperativ und bestätigt mir, selbst schon Annahmen einer möglichen Demenz gemacht zu haben, dies sei auch im Patientenbericht festgehalten. Die Pflegeleiterin erklärt, dass der zuständige Hausarzt einen solchen Test einleiten müsse. Sie könne mir aber gern anbieten, den Hausarzt meiner Mutter anzurufen und einen solchen Test in Auftrag zu geben. Das Pflegedienstpersonal habe auch registriert, dass meine Mutter mich von einem auf den nächsten Tag nicht mehr zu sprechen wünschte, was es sich überhaupt nicht erklären konnte.

Die Hausleitung kümmert sich also um die Einleitung eines Demenztests, womit dieses unangenehme Thema erst einmal erledigt ist. Man wird mich wohl informieren, wie diese Sache weitergeht, denke ich.

Im weiteren Verlauf würde aber alles ganz anders kommen.

Ich recherchiere weiter. Einen Tag, nach dem ich den Demenztest für meine Mutter angeregt hatte, am 15. März, frage ich in der Praxis des Neurologen der Kleinstadt nach. Mich interessieren die Gründe dieses Besuchs. Hatten meine Geschwister etwa einen ähnlichen Verdacht wie ich, oder warum war der Neurologe am Krankenbett meiner Mutter? War es wegen eines Notars? Ich muss dort anrufen, denn meine Geschwister reden ja nicht mehr mit mir, die Halbschwester hatte schon vor Jahren ganz plötzlich den Kontakt zu mir abgebrochen, und mein Bruder seit dem 27. Februar nun auch. Natürlich will man mir zunächst keine Auskunft erteilen, aber mittels der zugesandten E-Mail mit Patientenvorsorgevollmacht geht es dann doch. Eine Mitarbeiterin aus der Praxis teilt mir mit, dass laut der Praxisunterlagen ein Hausbesuch des Neurologen bei meiner Mutter in der Kurzzeitpflege lediglich am 8. März stattgefunden haben soll. Komisch, denke ich mir, im Pflegebericht steht das anders. Es sind zwei Besuche dokumentiert, einer am 1. März und einer am 8. März – eigenartig aber immerhin kann ich aus dem Pflegebericht entnehmen, dass bei ihr wohl „alles in Ordnung sei“, so jedenfalls war es dort festgehalten.

Warum aber hat mir dann die Pflegeleitung dazu geraten, einen Demenztest bei meiner Mutter vornehmen zu lassen? Offensichtlich bestehen doch auch von der Seite des professionellen Pflegepersonals Gründe zur Annahme einer leichten Demenz und Verwirrtheit. Das passt doch alles nicht zusammen.

Geschwistergift

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