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Dritte Revision des Berufsbildungsgesetzes

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Allein die Revision der Verfassung hätte eine Revision des BBG nötig gemacht, sind doch nun auch Ausbildungen in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Kunst, Land- und Forstwirtschaft einzubeziehen, die − wie aufgezeigt − andere Strukturen für ihre Aus- und Weiterbildung entwickelt hatten.

Aber auch in andere Bereichen des Bildungswesen hat sich seit den 1970er-Jahren manches verändert: Mittelschulen und berufliche Grundbildung werden immer mehr als zwei Teile der Sekundarstufe II betrachtet, vgl. Grafik 4, hier. Die höheren Fachschulen und die Vorbereitung auf Berufs- und Höhere Fachprüfungen sind nicht mehr Teil des Bereichs Weiterbildung (heute als nonformale Bildung definiert), sondern – wie die Hochschulen – Teil des Tertiärbereichs. Vor allem aber haben sich auch die Ansprüche der Gesellschaft und speziell der Arbeitswelt an die Berufsbildung verändert. Begriffe wie Nachhaltigkeit oder überfachliche Qualifikationen kamen in der Version 1978 noch nicht vor. Die Forderung nach Durchlässigkeit ist nun sogar Teil der Verfassung (Art. 61a Abs. 1 BV).

Das Vorgehen bei der Revision unterscheidet sich von demjenigen bei früheren Revisionen: Der Bundesrat setzt 1998 eine Expertenkommission ein, geleitet vom Chef des zuständigen Bundesamtes, die einen Entwurf auszuarbeiten hat. Dieser wird 2000 in Vernehmlassung gegeben und anschliessend überarbeitet. Die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) der beiden Räte befassen sich ausführlich mit dem Entwurf. Das Parlament selbst wendet auch dieses Mal relativ wenig Zeit für das Geschäft auf und verabschiedet das Gesetz 2002. Das Referendum wird dieses Mal nicht ergriffen, sodass das neue Gesetz 2004 in Kraft treten kann.

Mehr zum BBG 2002 in Kapitel 09

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