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Integration neuer Berufsbildungsbereiche

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Der vordringlichste Teil der Umsetzung ist die Integration derjenigen Ausbildungen, die bisher nicht der Bundesgesetzgebung zur Berufsbildung unterstanden, also Landwirtschaft, Gesundheit, Soziales und Kunst.

In den Bereichen Soziales und Kunst lag der Schwerpunkt bei kantonal geregelten Ausbildungen auf Tertiärstufe: höhere Fachschulen, Konservatorien und Hochschulen. Die Ausbildung in der Landwirtschaft (einschl. Milchwirtschaft), bundesweit geregelt im Landwirtschaftsgesetz, umfasste feste Strukturen auf Sekundarstufe II und Tertiärstufe, die im Landwirtschaftsgesetz geregelt waren, siehe hier. Auch die Pflegeausbildung verfügte über eigene Strukturen, parastaatlich geregelt vom SRK, siehe hier. Beide Bereiche müssen sich im Rahmen der Integration weitgehend den in Gewerbe und Industrie üblichen Strukturen anpassen, die bestehenden Bildungseinrichtungen werden «abgewickelt». Das Ziel wird erreicht: In allen vier Bereichen entstehen Berufslehren mit den vom BBG vorgeschriebenen drei Lernorten, daneben teilweise auch schulisch organisierte Vorbereitungen auf das eidgenössische Fähigkeitszeugnis.


Abbildung 15 Die Pflegeausbildung erlebt im 20. Jahrhundert grosse Umbrüche. Im 19. Jahrhundert engagierten sie religiös orientierte Mutterhäuser in diesem Bereich. Ende des 20. wurde sie Teil des vom Bund geregelten Berufsbildungssystem (Rob Gnant/Fotostiftung Schweiz; Staatsarchiv Obwalden)

Auch die Tertiärstufe kennt heute die gleichen Gefässe wie die gewerblich-industrielle und die kaufmännische Berufsbildung: höhere Fachschulen sowie Berufs- und Höhere Fachprüfungen, Lehrgänge an Fachhochschulen und teilweise auch an universitären Hochschulen. Weil es in einigen Bereichen keine Berufsverbände gibt, werden «Organisationen der Arbeitswelt» gegründet, so beispielsweise im Bereich Gesundheit. Das SRK, das sich im Auftrag der Kantone bisher um die Regelung der Ausbildung im nichtärztlichen Gesundheitsbereich gekümmert hat, zieht sich zurück. Die Bundesbehörden für die Landwirtschaft beteiligen sich mit einem Delegierten am Vollzug, der nun auch dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) untersteht. Die Teile der Landwirtschaftsgesetzgebung, die die Ausbildung betreffen, werden gelöscht.

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