Читать книгу Das Imkereimuseum von Herzogenaurach und Umgebung - Erik Busch, Thomas Winkler - Страница 7
Оглавление2.2 Der steinzeitliche Honigraub
10.000 - 6.000 vor Chr. soll die Felsenmalerei entstanden sein, die einen Menschen darstellt, der ein im Baum lebendes Bienenvolk ausbeutet.
Abbildung 2: Felsenzeichnung über steinzeitliche Honigernte, Autor: Achillea, Lizenz: GPL
Aus dieser Darstellung lässt sich schließen, dass im europäischen Raum seit langem der Honig und vielleicht auch Wachs von wilden Bienenvölkern genutzt wurde.
Diese Darstellungen wurden 1921 in der spanischen Provinz Valencia in der Spinnenhöhle (span.: Cueva de la Arana) entdeckt.
Die Angaben zum Alter dieser Felszeichnung schwanken zwischen 10.000 und 6.000 vor Chr. (4)
2.3 Die antike Bienenhaltung
500 v. Chr. wurden die Bienenklotzstülper genutzt, die 1939 im Vehnemoor bei Oldenburg im Torfuntergrund gefunden wurden.
Es handelte sich um eine Klotzbeute, bei der sich noch Waben-, Bienen- und Brutreste befanden. Die Bienen gehören zur Rasse der Dunklen Europäischen Biene. (5)
QRCode 1: Video Klotzbeute
https://www.youtube.com/watch?v=49FYMwwPmHg
0 – 200 n. Chr. ist das datierte Alter der Bienenbeute in Form eines Rutenstülpers, die bei archäologischen Ausgrabungen auf der küstennahen Wurt Feddersen Wierde zwischen 1955 bis 1963 gefunden wurde. (6)
Abbildung 3: "Die Bienenzüchter", Autor: Pieter Bruegel, Lizenz: public domain
Bild 5: "Die Bienenzüchter" , Autor: Pieter Bruegel, Lizenz: public domain
2.4 Das Imkerwesen im frühen Mittelalter
In der Zeit von 507 bis 511 erließ der Merowingerkönig Chlodwig I. die Lex Salica (Salisches Gesetz). Darin sind hohe Strafen für den Diebstahl von Bienen und Honig festgelegt. Es gab also schon zu dieser Zeit den Bedarf, eine entsprechende Gesetzgebung rund um die Bienenzucht zu schaffen.
Das älteste und bekannteste westgermanische Volksrecht reicht noch in die vorchristliche Zeit der Franken zurück und spiegelt ihre bäuerliche Kultur wider. (7)
Es lohnt sich, bei diesen Franken, (Salfranken, Mainfranken) nach Belegen zu suchen. Es gibt einen Hinweis auf den § 8 der Lex Salica!
Noch heute darf sich die Biene rühmen, das einzige namentlich im BGB in mehreren Paragraphen erwähnte Tier zu sein (§§ 961-964).
Zwischen 639 und 709 lebte der angelsächsische Kirchenvater Adhelmus. In seinem Werk “De laudibus virginitatis” beschreibt er die Bienenkörbe als “Hütten, die aus zierlichen Ruten zusammengeflochten oder die aus geschälten Rinden zusammengenäht sind.“.
Im Mittelalter waren es zunächst die Klöster, die sich mit der Bienenzucht befassten, nicht zuletzt wegen ihres großen Bedarfs an Kerzenwachs.
Auch in der nicht-klösterlichen Wirtschaft ging man von der Waldimkerei (Zeidlerei) zur Hausbienenhaltung über. (8)
Bienenzucht wurde aber auch in vielen Klosteranlagen betrieben. Der Vorteil lag auf der Hand. Der Bedarf an Bienenwachs konnte so direkt gedeckt werden, zumindest zum Teil.
"... aber man überläßt diese nützlichen Thierchen mehr ihrem Schicksale, als daß man die in diesen Gegenden beobachtete Verfahrungsart Bienenpflege nennen könnte. Welche Ausbeute kann nun zu hoffen seyn!
Da Bamberg als ein Katholischer Staat bey seinen vielen Religionsgeprängen eine unbeschreibliche Menge Wachses verbraucht, das schier ganz vom Auslande bezogen wird; so sollte von Staats wegen auf die bessere Pflege derselben und auf die Verbreitung dieses Zweiges ländlicher Industrie das sorgfältigste Augenmerk gerichtet werden.
Würde der Landsmann über den großen Nutzen der Bienenpflege für die Landwirthschaft hinlänglich belehrt, und das Vorurtheil entkräftet werden, daß das Bienenhalten mehr ein Glücksspiel, als eine eigentliche Erwerbsart sey, so würde die Absicht des Staates gewiß bald erreicht, und einem Staatsbedürfnis auf die dem Ganzen wohlthätigste Art abgeholfen seyn.
Verbände man hiermit noch aufmunternde Auszeichnung der fleißigen Bienenwirthe, so würde sich der Bambergische Landmann mit eben dem Enthusiasmus auf die Pflege derselben verlegen, als auf den Anbau des Hopfens, wo es eine ausgemachte Sache ist, daß nicht leicht ein Capital angelegt werden könne, welches sich so leicht verinteressire, als bey einer wohleingerichteten Bienenzucht, indem langjährige Erfahrungen beobachtender Bienenwirthe sattsam bestätigen, daß in einer solchen 25 gute Stöcke jährlich 100 bis 200 Gulden abwerfen.
Vor allem aber wäre es nothwendig, statt der elenden, einfachen Strohkörbe die sogenannten Magazinstöcke im Lande allgemeiner zu verbreiten, und das Haidekraut nebst anderen Bienenkräutern häufiger anzupflanzen.
Die letztere Unternehmung wäre ein würdiger Gegenstand der Beschäftigungen der niedergesetzten Landescultur-Commission, und ihre Ausführung bey der Urbarmachung öder Plätze eine leicht durchzusetzende Sache." (9)
Um 800 erließ Karl der Große (742 – 814 n. Chr., römischer Kaiser und König der Franken) Gesetze zur Förderung der Bienenhaltung. Auf jedem kaiserlichen Landgut mussten zum Beispiel Bienen gehalten und von einem ausgebildeten Imker betreut werden.
Die langobardische Sprache gehörte mit dem Bairischen und dem Schwäbischen zu den oberdeutschen Mundarten.
Das bairische Volksrecht stammt aus dem 8. Jahrhundert (Lex Baiuvariorum), benutzt aber auch westgotisches und langobardisches Recht älterer Zeit.
Hierzu finden wir eine Ergänzung:
"Die Lex Bajuvwariorum, deren überlieferte Fassung aus dem
8. Jahrhundert stammt, geht auf einen merowingischen Grundstock aus der Zeit um 630 zurück.
Es werden Rutenstülper im Kapitel über das Schwarmfangrecht erwähnt. Hier wird von der Möglichkeit gesprochen, daß ein Bienenschwarm seinem Besitzer entfliegt und in eines anderen Wäldchen einen Baum befällt, oder daß er in einem sich niederläßt, wie sie zum Bienenfang aufgestellt werden. …
Wenn der Bienenbehälter aus Holz besteht, soll man dreimal auf die Erde stoßen, wenn er aus Rinde, Kork oder Flechtwerk gemacht ist, werde der Behälter dreimal mit der Faust geschlagen und nicht öfters. Die Bienen, die man so austreibt, sollen sein sein, und die bleiben, sollen dem gehören, dem der Behälter gehört." (10)
Um 1000 berichtet Thietmar von Merseburg bereits von dem Beruf eines Imkers (“magister apium”). (8)
Es entwickelte sich neben der Hausbienenzucht auch die Waldbienenzucht, das so genannte Zeidelwesen (Ursprung altdeutsch „zeideln“ = Honig schneiden).
Das Zeidelwesen oder die Waldbienenpflege ist eine Sonderform der Waldbienenwirtschaft; sie bestand darin, dass der Zeidler lebende Waldbäume unterhalb des Wipfels aushöhlte und die so gewonnene Bienenwohnung (Beute) mit einem Brett verschloss, während eine kleine Öffnung als Flugloch diente.
Diese Baumbienenwohnungen besetzten schwärmende Bienen oder der Zeidler brachte selbst einen Schwarm hinein und versah die Beute mit seinem Zeichen. Diese Zeichen bedeuteten einen besonderen Schutz. (10)