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Berliner Prozess

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Auf Anregung des ehemaligen United Nations Support Mission in Libya (UNSMIL) Special Representative of the Secretary-General (SRSG), Ghassan Salamé, lud Bundeskanzlerin Merkel – beginnend im September 2019 – nach Berlin ein: Vertreter der Regierungen von Algerien, China, Ägypten, Frankreich, Deutschland, Italien, Russland, der Türkei, der Republik Kongo, den Vereinigten Arabischen Emiraten, dem Vereinigten Königreich, den Vereinigten Staaten von Amerika sowie Hohe Vertreter der Vereinten Nationen, einschließlich des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und seines Sonderbeauftragten für Libyen, die Afrikanische Union, die  Europäische Union und die Liga der Arabischen Staaten. Ziel der Einladung war, einen Dreipunkteplan für einen innerlibysch zu erzielenden politischen Frieden voranzubringen. Die Gipfelerklärung der Berliner Konferenz vom 19. Januar 2020 adressierte sechs Körbe mit folgenden Schwerpunkten: Waffenstillstand, Waffenembargo, Rückkehr zu einem politischen Prozess, Sicherheitssektorreform, Wirtschafts- und Finanzreformen und Menschenrechte. Am 13. Februar 2020 indossierte der VN-SR mit Resolution 2510 die Ergebnisse der Berliner Konferenz. Die Umsetzung der Vereinbarung verlief allerdings schleppend. Weder das Waffenembargo noch der vereinbarte Rückzug ausländischer Söldner wurde vertragsgemäß umgesetzt. Am 23. Juni 2021 lud Deutschland zur zweiten Berliner Konferenz ein, um noch einmal die internationale Aufmerksamkeit auf die Lage in Libyen zu lenken. Inwieweit dies zu einer dauerhaften Stabilisierung der Region führen wird, ist derzeit noch offen.

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