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Bauüberwachung

Der Bau eines Hauses oder eines Gebäudes allgemein beinhaltet, das viele Gewerke an diesem Bau beteiligt sind. Viele verschiedene Firmen kommen mit ihrem Fachpersonal zum Einsatz, um die ihnen gestellten Aufträge abzuarbeiten. Damit die beauftragten Firmen auch die ihnen gestellten Aufgaben den Wünschen und Vorgaben des Bauherren entsprechend erledigen, ist der Einsatz einer Bauleitung oder einer Bauüberwachung notwendig oder wünschenswert.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Größere Bauvorhaben werden immer durch eine Bauleitung überwacht und die einzelnen Bauabschnitte abgenommen.

Der Bau eines Einfamilienhauses wiederum wird oft in Eigenregie durchgeführt. Dies führt oft dazu, das eine ungenügende Kontrolle stattfindet und eine unsachgemäße Ausführung der Arbeit zu spät oder gar nicht reklamiert wird.

Hier wäre der Bauherr gut beraten, eine Bauüberwachung einzusetzen. Die örtlichen Industrie- und Handelskammern sind gerne bereit, bei der Vermittlung zu helfen. Im Ruhestand lebende Ingenieure und Baufachleute übernehmen gerne solche Tätigkeiten für ein meist akzeptables Honorar.

Wie sieht eine Bauüberwachung aus

In jedem Bauprojekt sind die Gewerke in Abschnitte unterteilt. Entsprechend der Fertigstellung eines Abschnittes wird dies vom Bauleiter geprüft und aufgerechnet. Die

Prüfung der Arbeit kann auch während der laufenden Tätigkeit geschehen, um rechtzeitig eingreifen zu können, wenn es sich um besonders heikle Bereiche handelt. Teilweise kann sich ein gemachter Fehler auch auf andere Gewerke auswirken und so der Schaden größer sein, als der Fehler selbst.

Wurde der fertiggestellte Abschnitt durch die Bauüberwachung geprüft und die Aufrechnung mit der ausführenden Firma verglichen, kann zum Beispiel eine Abschlagszahlung für den fertiggestellten Abschnitt erfolgen.

Dies ist auch für die Handwerksfirma von Vorteil, da sie so nicht bis zum Abschluss ihrer Arbeiten für Material und Personalkosten in Vorleistung treten muss.

Geeignete Fachleute für die Bauüberwachung

Für größere Projekte zeichnet in der Regel der Architekt oder der leitende Bauingenieur des ausführenden Bauunternehmens verantwortlich. Aufgrund ihrer Ausbildung und meist langjährigen Erfahrung sind diese Fachleute in der Lage, die unterschiedlichen Gewerke zu beurteilen und auch entsprechende Änderungen oder Nachbesserungen zu veranlassen, wenn dies notwendig erscheint.

Eine Bauüberwachung kann auch eine Abschlagszahlung verweigern, wenn die Meinung besteht, dass die Arbeit unsachgemäß ausgeführt wurde.

Solche Streitfälle können unter Umständen von einem Sachverständigen der Handwerkskammer beigelegt werden, der die Arbeit zusätzlich beurteilt und zu einer entsprechenden Lösung rät. Im Zweifel kann es allerdings auch vor Gericht gehen.

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