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a) Entscheidungssammlungen der Gerichte aa) Deutsche Gerichte

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Die wichtigsten Entscheidungen der obersten deutschen Bundesgerichte werden in amtlichen Entscheidungssammlungen veröffentlicht.

Als Beispiele zu nennen sind die Entscheidungssammlungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) sowie der obersten Gerichtshöfe des Bundes, namentlich des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (BGHZ) sowie in Strafsachen (BGHSt), des Bundesarbeitsgerichts (BAGE), des Bundessozialgerichts (BSGE), des |18|Bundesfinanzhofes (BFHE) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE). Darüber hinaus gibt es Entscheidungssammlungen des Bundespatentgerichts (BPatGE) und des Bundesdisziplinarhofs (BDHE).[37] Daneben gibt es auch amtliche Entscheidungssammlungen von Gerichten niedrigerer Stufen, wie etwa der Oberlandesgerichte in Zivilsachen (OLGZ).[38] Diese Sammlungen erscheinen mindestens jährlich in einem gebundenen Werk. In gut ausgestatteten Bibliotheken sollte sich jeweils eine lückenlose Sammlung aller erschienenen Bände befinden. Mittlerweile ist ein Großteil der Entscheidungen oberster Bundesgerichte allerdings auch online zugänglich (siehe hierzu sogleich unten III. 2. b)).

Ältere Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen und in Strafsachen aus den Jahren vor 1945 finden sich zudem in den Entscheidungssammlungen RGZ und RGSt.[39] Die Urteile dieser Gerichte finden sich im Volltext in der juris-Datenbank (hierzu sogleich unten II. 1.).

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