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I. Differenzierung: Gutachterliche Falllösung und Themenarbeit

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Es gibt zwei Kategorien juristisch-wissenschaftlicher Arbeiten im Studium. Ein Großteil dieser schriftlichen Arbeiten verlangt von den Studierenden eine sogenannte gutachterliche Falllösung. Dies sind die Hausarbeiten der kleinen und großen Übung, die vor allem in Staatsexamensstudiengängen als Leistungsnachweis erwartet werden. Daneben erfordert das Studium gerade in späteren Semestern regelmäßig sogenannte Themenarbeiten, so insbesondere in Form von Seminar-, Bachelor- oder Masterarbeiten sowie von schriftlichen Hausarbeiten im Rahmen des Schwerpunktbereiches.[2]

Rechtswissenschaftliches Arbeiten

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