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III. Themenarbeit
ОглавлениеLiteratur: Beyerbach, Hannes, Die juristische Doktorarbeit: Ein Ratgeber für das gesamte Promotionsverfahren, 2. Auflage, München 2017; Büdenbender, Ulrich/Bachert, Patric/Humbert, Doreen, Hinweise für das Verfassen von Seminararbeiten, JuS 2002, 24, 24ff.; Brandt, Edmund, Rationeller schreiben lernen, 5. Auflage, Baden-Baden 2016, S. 40ff.; Bull, Hans-Peter, Wie „riskant“ sind Themenarbeiten? – Hilfestellungen und Tipps für Studierende, JuS 2000, 47, 47ff.; Franck, Norbert/Stary, Joachim (Hrsg.), Die Technik wissenschaftlichen Arbeitens, 17. Auflage, Paderborn 2013, S. 151ff.; Konrath, Christoph (Hrsg.), SchreibGuide JuS, 3. Auflage, Wien 2013, S. 33ff., 99ff.; Mann, Thomas, Einführung in die juristische Arbeitstechnik, 5. Auflage, München 2015, S. 191ff.; Möllers, Thomas M.J., Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten, 8. Auflage, München 2016, S. 159ff.; Noltensmeier, Silke/Schuhr, Jan C., Hinweise zum Abfassen von (Pro)Seminararbeiten, JA 2008, 576, 577ff.; Schimmel, Roland/Weinert, Mirko/Basak, Denis, Juristische Themenarbeiten, 2. Auflage, Heidelberg 2011, S. 173ff.; Thieme, Werner, Die Anfertigung von rechtswissenschaftlichen Doktorarbeiten, 2. Auflage, Göttingen 1963, S. 7ff.
Bei einer juristischen Themenarbeit sind weniger strenge Regeln der Herangehensweise zu beachten als bei einer Falllösung. Allerdings erfordert auch die Vorbereitung einer Themenarbeit eine systematische Herangehensweise. Streng genommen lassen sich auch für Themenarbeiten zwingende Regeln für die Tatsachen- und Themenerfassung sowie die Abstraktion der Fragestellung formulieren. Insoweit bestehen zahlreiche Parallelen zur Bearbeitung einer juristischen Falllösung.
Zwar sieht sich der Studierende bei einer Themenarbeit keinem vorgegebenen „zu lösenden“ Sachverhalt mit Aufgabenstellung gegenüber. Am Anfang der Bearbeitung steht vielmehr eine Forschungsfrage. Diese gleicht der Aufgabenstellung allerdings zumindest insoweit, als es auch bei wissenschaftlichen Forschungsfragen (z.B. „Was sind die Unterschiede zwischen dem deutschen und dem britischen Recht der Anfechtung und Unwirksamkeit von Willenserklärungen?“) in erster Linie darum geht, die für die Beantwortung relevanten Rechtsprobleme herauszuarbeiten und im Sinne einer juristischen Fallbearbeitung zu „lösen“.
Zudem fehlt es bei Themenarbeiten in der Regel nicht an einem „Sachverhalt“. Auch Themenarbeiten befassen sich – wenngleich die Forschungsfrage abstrakt formuliert sein mag – mit der Lösung von Fällen. Dies erfolgt weitaus abstrakter und weniger detailbezogen als bei der Falllösung. Nur die wenigsten Themenarbeiten werden aber ohne Bezugnahme auf konkrete Fallbeispiele (aus der Rechtsprechung oder hypothetischer Natur) auskommen. Dennoch kommt einer „Sachverhaltserfassung“ bei Themenarbeiten in der Regel deutlich weniger Bedeutung zu als bei der juristischen Falllösung.