Читать книгу Kirchliches Arbeitsrecht in Europa - Florian Scholz - Страница 16
b) Frankreich
ОглавлениеAuch in Frankreich besteht in territorialer Hinsicht kein gänzlich einheitliches staatskirchenrechtliches System. Aus historischen Gründen besteht in den drei Départements Elsass-Lothringens (Haut-Rhin, Bas-Rhin, Moselle) eine andere Rechtslage als im Reststaat.43 Auch die rechtlichen Gegebenheiten in den überseeischen Départements und Territorien unterscheiden sich.44 Diese Besonderheiten müssen hier unberücksichtigt bleiben.