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2. Anforderungen aus dem demographischen Wandel und einer multiplen Generationenstruktur

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Die sich aus dem demographischen Wandel ergebenden Anforderungen an die Gesamtvergütung sind im Grundsatz denen, die sich aus den Anforderungen der Globalisierung ergeben, ähnlich und überlappen mit denen, die sich aus dem Vorhandensein einer multiplen Generationenstruktur in den Unternehmen ergeben. Letztlich verschieben sich insbesondere in den westlichen Industrienationen die Machtverhältnisse auf verschiedenen Teilarbeitsmärkten, wobei die Verknappung des kritischen Arbeitskräfteangebots die Unternehmen dazu zwingt, flexibler als bisher auf Bedürfnisse und Wünsche potenzieller Mitarbeiter einzugehen. Dies berührt mit Blick auf Transaktionskosten wiederum das Spannungsfeld von Flexibilisierung und Standardisierung und betrifft auch die Gestaltung der Gesamtvergütung.

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Eine multiple Generationenstruktur erfordert zunächst grundsätzlich eine ganzheitliche und lebensphasenorientierte Gestaltung des unternehmerischen Human Resource Management, wozu die flexible Ausgestaltung der Elemente Arbeitsplatz, Arbeitszeit und -ort gehört. Bei allem Bemühen um Prozess- und Umsetzungseffizienz bei gleichzeitiger Absenkung der Transaktionskosten personalwirtschaftlicher Maßnahmen muss sich gefragt werden, ob ein einheitlicher Ansatz dauerhaft Mitarbeitergewinnung und -bindung in den wesentlichen Teilarbeitsmärkten sicherstellt. Es werden spezifische Strategien zur Mitarbeitergewinnung und -bindung der Early Talents benötigt. Gleichzeitig müssen Unternehmen vermeiden, den Fokus zu stark auf eine spezifische Mitarbeitergruppe zu legen, damit die Mitarbeiter anderer Generationen sich nicht diskreditiert fühlen, zumal die Unterschiede zwischen den Generationen ja weitaus geringer sind als oft behauptet wird. Die eigentliche Herausforderung der nächsten Jahre für das Human Resource Management in der Praxis liegt auch hier darin, den Spagat zwischen der erforderlichen Flexibilisierung des Leistungsangebots i.S. eines „consumer-driven HR“ und die gleichzeitige Sicherstellung von Prozessoptimierung und Prozessstandardisierung sowie Kosteneffizienz durch Reduktion der Transaktionskosten zu bewältigen. Aus Vergütungssicht muss etwa überlegt werden, ob für Mitarbeiter zu Beginn ihrer Karriere regelmäßigere Gehaltsüberprüfungen als im Jahrestakt durchgeführt werden müssen, um insbesondere Toptalente nicht zu verlieren. Berufseinsteiger zeigen größeres Interesse an Grundgehalt und dessen Entwicklung, weniger an variablen Gehaltsbestandteilen. Hier muss ein entsprechender angepasster Paymix mit einem hohen Fixvergütungsanteil angeboten werden. Zunehmend relevant wird auch das Angebot von Einmalzahlungen für Berufseinsteiger bei Vertragsangebot, damit Ausbildungsdarlehen schneller zurückgezahlt werden können.

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Des Weiteren zeigt sich, dass das Angebot freiwilliger Zusatzleistungen insgesamt stärker flexibilisiert werden muss, um den unterschiedlichen Ansprüchen von Mitarbeitern in unterschiedlichen Lebensphasen gerecht zu werden. Mit dem Verlangen nach Einführung flexibler Zusatzleistungssysteme feiert die Idee des „Cafeteria-Ansatzes“ eine Renaissance. Dabei ergänzen sich aus einer Gesamtvergütungsperspektive im Idealfall fixe und variable Barvergütungsbestandteile sowie ausgewählte Zusatzleistungen. Insbesondere hervorzuheben sind dabei Möglichkeiten des Wandels von Leistungs- in Versorgungslohn (Altersvorsorge) sowie in Verbindung mit Entgeltumwandlungsangeboten das Ermöglichen längerer Unterbrechungen des Berufslebens im Sinne von Sabbaticals oder der Verkürzung der Lebensarbeitszeit (Arbeitszeitkontenmodelle).

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Selbst wenn aufgrund der Höhe gesetzlich definierter Zusatzleistungen (etwa für die Kranken- oder Rentenversicherung) die materiellen Spielräume für die Einführung von entsprechenden „Cafeteria-Systemen“ begrenzt sind, lässt sich der Flexibilisierungsgedanke zum Beispiel gut in betriebliche Versorgungssysteme integrieren, welche häufig in Ergänzung zur gesetzlichen Vorsorge angeboten werden. So kann den Mitarbeitern etwa in Abhängigkeit vom Grundgehalt und der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung jährlich ein Finanzierungsbeitrag zur Verfügung gestellt werden, der wiederum mit einem verpflichtenden Eigenanteil des Mitarbeiters gekoppelt werden kann. Der Mitarbeiter entscheidet dann jedes Jahr neu, wie dieser Beitrag auf die Elemente des Versorgungsystems (z.B. Altersvorsorge, Hinterbliebenenvorsorge und Absicherung von Berufsunfähigkeit) aufgeteilt wird. Durch die Wahlmöglichkeit bei der Risikoabsicherung kann sich der Mitarbeiter je nach Lebensphase bedarfsgerecht absichern und das Unternehmen setzt seine Versorgungskosten flexibel, auf die Mitarbeiter abgestimmt und damit optimiert ein. Schließlich kommen die Mitarbeiter aufgrund der jährlichen Wahlmöglichkeit in einem solchen Modell nicht umhin, sich mit dem Versorgungssystem und dem Thema „Absicherung“ zu beschäftigen, was zu einer bewussteren Wahrnehmung und damit höheren Wertschätzung dieses Gesamtvergütungselementes führt.

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