Читать книгу Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Franz Dirnberger - Страница 388

Оглавление

4.5IT in der Kommunalverwaltung

Die digitale Gesellschaft macht nicht vor den Toren der Kommunalverwaltung halt. Es ist einer der herausragenden change management Prozesse, der den Gemeinden bevorsteht. Gemeint ist der Sprung ins digitale Zeitalter. Dabei geht es nicht um die Transformation analoger in digitale Arbeitsprozesse. Die digitale Verwaltung der Zukunft muss völlig neu gedacht und strukturiert werden und es wird zu Systembrüchen kommen, wenn Entscheidungsprozesse tatsächlich digital stattfinden.

Das beginnt bei so einfachen Dingen wie der eindeutigen Identifizierung von Antragstellern im elektronischen Verfahren, betrifft sichere Signaturen und sichere Datenverarbeitung. Einer der größten Fallstricke sind die höchst unterschiedlichen und z.T. inkompatiblen Verarbeitungssysteme, die aktuell genutzt werden. Die Kehrseite des Föderalismus ist unsere Vielteiligkeit, ist das Problem, dass es anders als in Dänemark oder Litauen eben keine einheitlich und zentral gesteuerten Vorgaben für eine landeseinheitliche DV-Struktur gibt. So erklärt sich auch, dass die Industrienation Deutschland im Bereich der digitalen Transformation einen schlechten Platz im hinteren Drittel der europäischen Länder einnimmt.

Im Bereich der Kommunalverwaltung ist es schwer, aktuell Empfehlungen auszusprechen, denn die Umstellungen sind teuer und auf das falsche Pferd ist mangels einheitlicher Normierung schnell gesetzt. Es bleibt daher strategisch abzuwarten, ob die Arbeitsergebnisse des E-Government-Pakts und Online-Zugangsgesetzes zu eindeutigen Handlungsempfehlungen führen.

Was jede Kommune allerdings tun kann, ist den Boden zu bereiten. Die Datenschutzgrundverordnung umzusetzen, die Mitarbeiter auf die anstehenden Veränderungen hinzuweisen, sie zu ertüchtigen, mit den neuen Prozessen umgehen zu können.

E-Government, also die elektronische Verwaltung, die zur Beschleunigung und Rationalisierung komplexer Abläufe beitragen soll, aber auch dem Bürger Wege ersparen möchte, verlangt z. T. nach neuen Strukturen überörtlicher Zusammenarbeit.

So wurde gerade im kreisangehörigen Bereich erkannt, dass in vielen Fällen eine auf die eigene Kommune beschränkte „Insellösung“ wenig Sinn ergibt und ein erhebliches Kostenpotenzial vermieden werden kann, wenn eine einheitliche DV-Struktur auf Landkreisebene unter Einbeziehung aller Kommunen angestrebt wird.

Beispiel:

In den Landkreisen Kelheim und Cham wurden in Zusammenarbeit mit allen Gemeinden am Landratsamt EDV-Stabsstellen eingerichtet und eine Intranetplattform für unterschiedlichste Bereiche geschaffen. Gerade im Bereich der Geo-Informationssysteme (GIS) hat sich diese Struktur bewährt. Ein einheitliches Zugangsportal für künftige Nutzer wird zudem sicherstellen, dass die notwendige Einheitlichkeit interener Prozessabläufe und die erforderliche Datensicherheit gewährleistet sind. Ein Zentralrechner, eine zentrale Firewall, ein Administrator, ein einheitliches Anwendungssystem garantiert die gemeinde- und landkreisübergreifende funktionierende DV-Struktur. Die Kosten werden im Verhältnis der Einwohner nach Vorabzug des Landkreisanteils von den Kommunen aufgebracht bzw. über die Kreisumlage gedeckt.

Derzeit wird intensiv über eine Verschlankung verschiedener Verwaltungsbereiche diskutiert. Zentrales Personenstandswesen und Standesamt, zentrale Realsteuer- oder Personalstellen sind in der Lage, personelle und damit kostentechnische Synergien zu heben. Voraussetzung ist aber auch hier eine überörtliche funktionierende EDV-Plattform, die im modernen Informationszeitalter – leider – noch nicht überall vorhanden ist.

Praxiswissen für Kommunalpolitiker

Подняться наверх