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5.2Wo steht was?

Grundgesetz und Bayer. Verfassung enthalten wesentliche Regelungen zur Gewaltenteilung und Aufgabenverteilung zwischen den Staatsebenen. Daneben finden sich Zuständigkeitsregelungen in Bundes- und Landesgesetzen, durch die Verwaltungsaufgaben auf die Kommunen übertragen werden.

Wichtig!

Es gibt Bereiche, in denen die Kommunen von vorneherein – man nennt das auch originär – zuständig sind und Bereiche, in denen die Kommunen kraft eines gesetzlichen Auftrags tätig werden.

Diese Unterscheidung ist deshalb wichtig, weil die Handlungsmöglichkeiten, die Spielräume und die Überprüfung des gemeindlichen Verwaltungshandelns unterschiedlich ausgeprägt sind.

Beispiel Gemeinde:

Eigentlich hat die Gemeinde alle öffentlichen Aufgaben auf ihrem Gebiet zu erfüllen. Dies ergibt sich aus Art. 6 GO. Man spricht auch von der Allzuständigkeit der oder einer Zuständigkeitsvermutung für die Gemeinden.

Art. 6 GO

(1) Den Gemeinden steht in ihrem Gebiet die Erfüllung aller öffentlichen Aufgaben zu. Ausnahmen bedürfen eines Gesetzes.

(2) Die Gemeindeaufgaben sind eigene oder übertragene Angelegenheiten.

Praxiswissen für Kommunalpolitiker

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